Sprechfunkzeugnis: Unterschied zwischen den Versionen
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* in der Schifffahrt eine heute nicht mehr ausgegebene, aber weiterhin gültige Erlaubnis für die Abwicklung des Sprechfunks, siehe [[Funkbetriebszeugnis (Mobiler Seefunkdienst)]] | * in der Schifffahrt eine heute nicht mehr ausgegebene, aber weiterhin gültige Erlaubnis für die Abwicklung des Sprechfunks, siehe [[Funkbetriebszeugnis (Mobiler Seefunkdienst)]] | ||
Aktuelle Version vom 12. November 2017, 15:43 Uhr
| Hinweis: Dies ist eine Begriffsklärungsseite!!! |
Sprechfunkzeugnis bezeichnet
- in der Luftfahrt eine Erlaubnis zur Abwicklung des Sprechfunks und der Benutzung von Funknavigationssystemen, siehe Sprechfunkzeugnis (Luftfahrt)
- in der Schifffahrt eine heute nicht mehr ausgegebene, aber weiterhin gültige Erlaubnis für die Abwicklung des Sprechfunks, siehe Funkbetriebszeugnis (Mobiler Seefunkdienst)