Sandbox:Logbuch: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
TiNG (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Öffentliche Funkdienste sind zum Führen eines Logbuches verpflichtet. Im Logbuch werden dabei mindestens Datum, Zeit, Frequenz, Modulationsart und eine kurze…“) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Playground:ToDo}} | |||
Öffentliche Funkdienste sind zum Führen eines Logbuches verpflichtet. Im Logbuch werden dabei mindestens Datum, Zeit, Frequenz, Modulationsart und eine kurze Empfangsbeurteilung der Verbindung festgehalten. Lizenzierte [[Funkamateur]]e können von der [[Bundesnetzagentur]] zum Führen eines Logbuches verpflichtet werden, um beispielsweise der Ursache von Funkstörungen auf den Grund zu gehen. Bei den [[Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben|BOS]] spricht man hier vom Funktagebuch oder funktechnischen Betriebsbuch. | Öffentliche Funkdienste sind zum Führen eines Logbuches verpflichtet. Im Logbuch werden dabei mindestens Datum, Zeit, Frequenz, Modulationsart und eine kurze Empfangsbeurteilung der Verbindung festgehalten. Lizenzierte [[Funkamateur]]e können von der [[Bundesnetzagentur]] zum Führen eines Logbuches verpflichtet werden, um beispielsweise der Ursache von Funkstörungen auf den Grund zu gehen. Bei den [[Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben|BOS]] spricht man hier vom Funktagebuch oder funktechnischen Betriebsbuch. |
Version vom 13. Februar 2018, 10:00 Uhr
Öffentliche Funkdienste sind zum Führen eines Logbuches verpflichtet. Im Logbuch werden dabei mindestens Datum, Zeit, Frequenz, Modulationsart und eine kurze Empfangsbeurteilung der Verbindung festgehalten. Lizenzierte Funkamateure können von der Bundesnetzagentur zum Führen eines Logbuches verpflichtet werden, um beispielsweise der Ursache von Funkstörungen auf den Grund zu gehen. Bei den BOS spricht man hier vom Funktagebuch oder funktechnischen Betriebsbuch.