Sandbox:Logbuch: Unterschied zwischen den Versionen
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Öffentliche Funkdienste sind zum Führen eines Logbuches verpflichtet. Im Logbuch werden dabei mindestens Datum, Zeit, Frequenz, Modulationsart und eine kurze Empfangsbeurteilung der Verbindung festgehalten. Lizenzierte [[Funkamateur]]e können von der [[Bundesnetzagentur]] zum Führen eines Logbuches verpflichtet werden, um beispielsweise der Ursache von Funkstörungen auf den Grund zu gehen. Bei den [[Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben|BOS]] spricht man hier vom Funktagebuch oder funktechnischen Betriebsbuch. | Öffentliche Funkdienste sind zum Führen eines Logbuches verpflichtet. Im Logbuch werden dabei mindestens Datum, Zeit, Frequenz, Modulationsart und eine kurze Empfangsbeurteilung der Verbindung festgehalten. Lizenzierte [[Funkamateur]]e können von der [[Bundesnetzagentur]] zum Führen eines Logbuches verpflichtet werden, um beispielsweise der Ursache von Funkstörungen auf den Grund zu gehen. Bei den [[Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben|BOS]] spricht man hier vom Funktagebuch oder funktechnischen Betriebsbuch. | ||
Aktuelle Version vom 22. April 2026, 11:54 Uhr
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| Letzte Bearbeitung am 22. 04. 2026 |
Öffentliche Funkdienste sind zum Führen eines Logbuches verpflichtet. Im Logbuch werden dabei mindestens Datum, Zeit, Frequenz, Modulationsart und eine kurze Empfangsbeurteilung der Verbindung festgehalten. Lizenzierte Funkamateure können von der Bundesnetzagentur zum Führen eines Logbuches verpflichtet werden, um beispielsweise der Ursache von Funkstörungen auf den Grund zu gehen. Bei den BOS spricht man hier vom Funktagebuch oder funktechnischen Betriebsbuch.