Sprechfunkzeugnis: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Sprechfunkzeugnis''' bezeichnet
'''Sprechfunkzeugnis''' bezeichnet
* in der Luftfahrt eine Erlaubnis zur Abwicklung des Sprechfunks und der Benutzung von Funknavigationssystemen, siehe [[Sprechfunkzeugnis (Luftfahrt)]]
* in der Luftfahrt eine Erlaubnis zur Abwicklung des Sprechfunks und der Benutzung von Funknavigationssystemen, siehe [[Sprechfunkzeugnis (Luftfahrt)]]
* in der Schifffahrt eine heute nicht mehr ausgegebene, aber weiterhin gültige Erlaubnis für die Abwicklung des Sprechfunks, siehe [[Funkbetriebszeugnis (Mobiler Seefunkdienst)]]
* in der Schifffahrt eine heute nicht mehr ausgegebene, aber weiterhin gültige Erlaubnis für die Abwicklung des Sprechfunks, siehe [[Funkbetriebszeugnis (Mobiler Seefunkdienst)]]

Aktuelle Version vom 12. November 2017, 15:43 Uhr

Hinweis: Dies ist eine Begriffsklärungsseite!!!


Sprechfunkzeugnis bezeichnet