Internationaler Fernmeldevertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Internationale Fernmeldevertrag''' (IFV, [[Englische Sprache|englisch]] ''International Telecommunication Convention'') war ein [[völkerrechtlicher Vertrag]], der von fast allen Staaten der Erde unterzeichnet und [[Ratifikation|ratifiziert]] wurde. Er wurde am [[6. November]] [[1982]] in [[Nairobi]] unterzeichnet. Der Internationale Fernmeldevertrag war die Grundlage der [[Internationale Fernmeldeunion|Internationalen Fernmeldeunion]] (ITU).
Der '''Internationale Fernmeldevertrag''' (IFV, englisch ''International Telecommunication Convention'') war ein völkerrechtlicher Vertrag,  
 
der von fast allen Staaten der Erde unterzeichnet und ratifiziert wurde. Er wurde am 6. November 1982 in Nairobi unterzeichnet. Der  
 
Internationale Fernmeldevertrag war die Grundlage der [[Internationale Fernmeldeunion|Internationalen Fernmeldeunion]] (ITU).
 
Die Nachfolgevereinbarung des IFV ist die [[Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion]] vom 22. Dezember 1992. Heute
 
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Die Präambel des Vertrages lautet in der deutschen Übersetzung (in der Schweizer ''Systematischen Sammlung des Bundesrechts''):
 
:''In voller Anerkennung des uneingeschränkten Rechts jedes Landes, sein Fernmeldewesen zu regeln, und angesichts der wachsenden Bedeutung
 
des Fernmeldewesens für die Wahrung des Friedens und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung aller Länder haben die Bevollmächtigten


Die Nachfolgevereinbarung des IFV ist die [[Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion]] vom 22. Dezember 1992. Heute ist der ursprüngliche Internationale Fernmeldevertrag nur noch im Verhältnis zu den Staaten relevant, die der Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion nicht beigetreten sind.
der Vertragsregierungen in gegenseitigem Einvernehmen diesen Vertrag geschlossen, um die friedlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit


Die [[Präambel]] des Vertrages lautet in der deutschen Übersetzung (in der Schweizer ''Systematischen Sammlung des Bundesrechts''):
zwischen den Völkern durch einen gut arbeitenden Fernmeldedienst zu erleichtern; dieser Vertrag ist die grundlegende Urkunde der  


:''In voller Anerkennung des uneingeschränkten Rechts jedes Landes, sein Fernmeldewesen zu regeln, und angesichts der wachsenden Bedeutung des Fernmeldewesens für die Wahrung des Friedens und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung aller Länder haben die Bevollmächtigten der Vertragsregierungen in gegenseitigem Einvernehmen diesen Vertrag geschlossen, um die friedlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Völkern durch einen gut arbeitenden Fernmeldedienst zu erleichtern; dieser Vertrag ist die grundlegende Urkunde der Internationalen Fernmeldeunion.''
Internationalen Fernmeldeunion.''


Ein Anhang des Internationalen Fernmeldevertrags war die [[Vollzugsordnung für den Funkdienst]].
Ein Anhang des Internationalen Fernmeldevertrags war die [[Vollzugsordnung für den Funkdienst]].

Version vom 19. Februar 2014, 14:06 Uhr

Basisdaten
Kurztitel: Internationaler Fernmeldevertrag
Voller Titel: Internationaler Fernmeldevertrag
Typ: völkerrechtlicher Vertrag
Rechtsmaterie: Völkerrecht
Geltungsbereich: international
Abkürzung: IFV
Vertragsstaaten: 190
Verkündungstag: 6. November 1982
Aktuelle Fassung: Deutschland:
BGBl II 1985, 426

Der Internationale Fernmeldevertrag (IFV, englisch International Telecommunication Convention) war ein völkerrechtlicher Vertrag,

der von fast allen Staaten der Erde unterzeichnet und ratifiziert wurde. Er wurde am 6. November 1982 in Nairobi unterzeichnet. Der

Internationale Fernmeldevertrag war die Grundlage der Internationalen Fernmeldeunion (ITU).

Die Nachfolgevereinbarung des IFV ist die Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992. Heute

ist der ursprüngliche Internationale Fernmeldevertrag nur noch im Verhältnis zu den Staaten relevant, die der Konstitution und Konvention

der Internationalen Fernmeldeunion nicht beigetreten sind.

Die Präambel des Vertrages lautet in der deutschen Übersetzung (in der Schweizer Systematischen Sammlung des Bundesrechts):

In voller Anerkennung des uneingeschränkten Rechts jedes Landes, sein Fernmeldewesen zu regeln, und angesichts der wachsenden Bedeutung

des Fernmeldewesens für die Wahrung des Friedens und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung aller Länder haben die Bevollmächtigten

der Vertragsregierungen in gegenseitigem Einvernehmen diesen Vertrag geschlossen, um die friedlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit

zwischen den Völkern durch einen gut arbeitenden Fernmeldedienst zu erleichtern; dieser Vertrag ist die grundlegende Urkunde der

Internationalen Fernmeldeunion.

Ein Anhang des Internationalen Fernmeldevertrags war die Vollzugsordnung für den Funkdienst.

Weblinks

Quelle