BOS-Funk

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Bosch FuG 8b mit FMS-fähigem Hörer
Funkmast mit 2-m- und 4-m-Rundstrahler

Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler UKW-Landfunkdienst (nömL) in Deutschland, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er ist durch die BOS-Funkrichtlinie reglementiert, deren Neufassung am 2. Mai 2006 durch das Bundesministerium des Innern erlassen wurde.

BOS-Funkrichtlinie

Ziel der Reglementierung ist es, einen sicheren und störungsfreien Funkbetrieb aller Bedarfsträger der BOS zu gewährleisten. Hierzu werden den Bedarfsträgern

  • Bundespolizei (Deutschland)
  • Polizeien der Länder
  • Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
  • Bundeszollverwaltung
  • kommunale Feuerwehren und Werkfeuerwehren
  • Katastrophenschutzbehörden sowie Katastrophenschutzorganisationen nach jeweiligem Landesrecht
  • Träger und Leistungserbringer des Rettungsdienstes
  • weitere durch Bundesministerium des Innern und Bundesministerium der Finanzen mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben beauftragte Behörden und Dienststellen, z. B. das Bundesamt für Güterverkehr

sogenannte „Frequenzzuweisungen“ für deren internen Sprechfunkbetrieb erteilt. Die Besonderheit des BOS-Funks besteht darin, dass diese Frequenzzuweisungen jeweils die Genehmigung enthalten, neben den zugewiesenen Frequenzen zum Zwecke der Zusammenarbeit mit anderen BOS auch deren Frequenzen zu nutzen.

Analoger BOS-Funk

Relaisstelle zur Reichweitenverbesserung im 4-m-Band; man beachte die Funkplanung für Kfz-Geräte mit 15 km, Handfunkgeräte FuG 13 können wegen geringer Sendeleistung nur bedingt verwendet werden.

Der BOS-Funk ist von der Anwendung her in drei Bereiche geteilt:

Die Längenangaben bezeichnen dabei die Wellenlänge. In allen Bändern wird Frequenzmodulation (FM) eingesetzt.

Nicht jedes Funkgerät kann automatisch auch für den sog. Polizeifunk verwendet werden. Für den Behördeneinsatz werden bestimmte Forderungen an die Geräte gestellt, z. B. Bedienbarkeit mit Handschuhen etc. Für die Geräte ist eine Typprüfung durch den Gerätehersteller bei einer der 2 Prüfstellen in Deutschland vorgeschrieben:

  • Polizei-Führungsakademie in Münster
  • Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal

Die geprüften Behördengeräte erhalten je nach Verwendungszweck eine FuG-Nummer

  • Führungsebene, Kfz: FuG 7, FuG 8
  • Führungsebene, Hand: FuG 13, FuG 13a, FuG 13b
  • Einsatzstellenfunk, Kfz: FuG 9
  • Einsatzstellenfunk, Hand: FuG 10, FuG 10a, FuG 10b, FuG 11b

Zum „abhörsicheren“ Übertragen werden bei der Schutzpolizei Sprachverschleierer eingesetzt.

Bandlagen

Innerhalb des 4-m- und 2-m-Bandes werden die Frequenzen nochmals in ein Unterband (UB) und ein Oberband (OB) unterteilt. Mit einem Abstand von 20 kHz werden Kanäle in diesen Bändern festgelegt, wobei jedem Kanal eine Frequenz im Unter- und Oberband zugewiesen wird. Man spricht dabei auch vom 20-kHz-Raster.

Verkehrsformen

Die organisatorische Gliederungen des Sprechfunkbetriebes werden als Verkehrsformen beschrieben. Meist in örtlichen Dienstanweisungen festgelegt finden sie sich in Funkplänen oder Funkskizzen wieder. Sie lösen die Erfordernisse beim Zusammenwirken verschiedener Funkstellen.

Es unterscheiden sich der

  • Linienverkehr Hier sind zwei Sprechfunkbetriebsstellen beteiligt. Wechselsprechen und Gegensprechen = schnelle Verkehrsabwicklung
  • Sternverkehr Funkverkehr zwischen mehreren Sprechfunkstellen und einer gemeinsamen Gegenstelle (Sternkopf) mit Leitfunktion. Funkverbindungen der untergeordneten Funkstellen untereinander sind nur mit Genehmigung der Führungsstelle möglich.
  • Kreisverkehr Mehrere Sprechfunkbetriebsstellen verkehren auf einem gemeinsamen Kanal oder Kanalpaar über eine Relaisstelle (RS 1) unmittelbar miteinander
  • Querverkehr Es wird von einem Funkverkehrskreis (z. B.: mit einem 2-m-Handfunkgerät) in einen anderen Funkverkehrskreis (z. B. Kanal 404 im 4-m- Band gesprochen). Technische Realisierung: RS-2-Schaltung = große Relaisstelle oder Überleiteinrichtung.

Verkehrsarten

Die Verkehrsarten werden durch die Gerätetechnik bestimmt.

  • Richtungsverkehr: (Simplex) Erfolgt die Informationsübertragung nur in einer Richtung, spricht man vom Richtungsverkehr. Verwendet wird sie dort, wo die Gegenstelle nicht antworten kann oder soll. Zum Beispiel zur Alarmierung der Funkmeldeempfänger.
  • Wechselverkehr: Der Wechselverkehr (Halb-Duplex) ermöglicht die Kommunikation auf einem Kanal. Dabei wird nur ein Band genutzt und es kann entweder im Oberband oder im Unterband abwechselnd gesendet und empfangen werden. So können auf demselben Kanal also gleichzeitig zwei Funkgespräche unabhängig voneinander geführt werden. Der Empfang ist jeweils erst nach loslassen der Sendetaste möglich.

Beim bedingten Gegensprechen (Semi-Duplex-Verkehr) kann nur abwechselnd gesendet oder empfangen werden obwohl beide Bandlagen eines Kanals genutzt werden. Dies ist in der Gerätetechnik begründet, da die betreffenden Funkgeräte über einen Antennenumschalter verfügen. Das bedeutet, dass die Antenne nur wechselweise mit dem Sender oder Empfänger verbunden ist. In der Praxis bedeutet dies: Sendetaste gedrückt = Sender mit Antenne verbunden, Sendetaste losgelassen = Empfänger mit Antenne verbunden. Besitzt das Gerät jedoch an statt eines Antennenumschalters eine Antennenweiche, ist dagegen gleichzeitiges Sprechen und Hören möglich.

  • Gegenverkehr: Der Gegenverkehr (Voll-Duplex) entspricht in der Gesprächsabwicklung dem Telefonieren. Hierbei werden beide Bandlagen eines Kanals genutzt und es kann gleichzeitig gesendet und empfangen werden.
  • Relaisstellenverkehr: Bei Nutzung einer Relaisstation (in der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr typischerweise im 4-m-Band) wird technisch eine Voll-Duplex-Verbindung mit einer Relaisstelle aufgebaut. Da immer nur ein Nutzer über das Relais senden kann, ergibt sich hier bedienungstechnisch ein Wechselsprechverkehr. Bei Leitstellen wird die Aussendung über eine 70-cm-Richtfunkstrecke zugeführt. Diese ist in der Relaisstelle priorisiert geschaltet, damit sie jederzeit sprechen kann.

Man unterscheidet vier Arten von Relaisstellen.

Rs1 Th (früher Rs1; das sog. "Kleine Relais" wie es auf den Geräten FuG 7b und FuG 8c direkt schaltbar ist): Unmittelbar bei Empfang eines Trägersignals auf dem Unterband (Sendetaste wird gedrückt) wird der Sender im Oberband in Betrieb genommen. Bei Ausbleiben des Trägersignals wird der Sender abgeschaltet. Diese einfachste Art der Relaisstelle hat den Vorteil, dass sie mit wenig Aufwand schnell eingerichtet werden kann, aber den Nachteil, dass bei kurzer Trägersignalschwäche das Gespräch abgehackt übertragen wird.

Relaisstellenfähig: SEL FuG 7b (4 m) mit interner RS1

Rs1 Ez (früher Rs3): Für diese Schaltung verwendet man ein Funkgerät mit einem Relaisstellenzusatzgerät. An diesem kann eingestellt werden, was das Relais beim Betätigen des Tonrufs I oder II (jeweils kurz, < 1 Sek., oder lang, > 1 Sek.) machen soll. Die Schaltung Rs1 Ez schaltet erst nach dem Betätigen eines Tonrufs (Tonruf I, 1750 Hz oder Tonruf II, 2135 Hz) den Sender für eine vorbestimmte Zeit ein. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Sendebetrieb eingestellt, egal ob das Gespräch beendet ist.

Rs1 Enz (früher Rs4): Für diese Schaltung wird zum Funkgerät ein Relaisstellenzusatzgerät mit Sprachauswerter / Niederfrequenz-Schaltung (NF) gebraucht. Der Sender geht in Betrieb, wenn auf der Trägerwelle eine aufmodulierte Niederfrequenz empfangen wird. Der Sprachauswerter beendet den Sendebetrieb, wenn er über eine vorbestimmte Zeit hinaus (i.d.R. 5 bis 10 Sek.) kein Gespräch mehr feststellt.

Rs2: Für diese Art werden zwei Funkgeräte und ein Relaisstellenzusatzgerät benötigt. Die Schaltung dient dazu, zwei Sprechfunkverkehrskreise zu koppeln (meist 4 m/2 m), was fast ausschließlich bei den polizeilichen BOS eingesetzt wird. Die beiden gekoppelten Sprechfunkverkehrskreise sind voll gegenverkehrsfähig. Auch einige Bergwachten haben solche Relais, um den Bergrettern mit 2m-Handfunkgerät die Kommunikation mit der Leitstelle zu ermöglichen. Beim Einbau in Fahrzeuge (z. B. Einsatzleitwagen der Fernmeldedienste, Örtlicher Einsatzleiter und/oder ihrer Unterstützungsgruppen) wird diese Schaltung auch „ÜLE“ (Überleiteinrichtung) genannt. Sie soll dem Einsatzleiter die Möglichkeit geben, mit dem 2-m-Handfunkgerät über die ÜLE und das 4-m-Fahrzeugfunkgerät die Leitstelle zu erreichen.

Polizeiliche BOS nutzen auch im 2-m-Band oft Relaisstellen, andere BOS nur vereinzelt.

Gleichkanalfunk, Gleichwellenfunk

Hat man größere Funkverkehrskreise zu versorgen kann eine einzelne Relaisstelle schnell überfordert sein. Betreibt man in solchen Fällen mehrere Relaisstellen auf dem gleichen Kanal, sind Störungen vorprogrammiert, da sich die Versorgungsgebiete der einzelnen Standorte überlappen. Mit speziellen Relaisstellentechniken kann man das Problem lösen.

Gleichkanalfunk

Beim Gleichkanalfunk wird ein Versorgungsgebiet mit mehreren unabhängigen Relaisstellen, die auf dem gleichen Kanal arbeiten, versorgt. Durch Drücken unterschiedlicher Tonrufe werden die Relais aktiviert. Befindet man sich innerhalb eines Relaisstellenbereichs, entstehen keine Probleme. In den Überlappungsbereichen kann es jedoch zu Störungen kommen.

Gleichwellenfunk

Hat man ein flächendeckendes Netz von Relaisfunkstellen, die zentral gesteuert werden, spricht man von einem Gleichwellennetz. Bei dem System ist, bei korrekter Einstellung, zumindest theoretisch, im gesamten Gebiet gleichzeitig die gleiche Welle vorhanden. Das beste empfangene Signal wird schließlich von allen Stellen laufzeitkorrigiert wieder abgestrahlt. Mit dieser Technik können auch schwierige Geländeformen bestmöglich versorgt werden.

Übergreifende Kanäle

Der allgemeine Notrufkanal im BOS-Funkist 444 Gegenverkehr/Unterband (G/UB) auf (76,155/85,955 MHz). In Abhängigkeit von der örtlichen Leitstelle erfolgt die Aktivierung durch das Tasten von „Tonruf-1” bzw. „-2”. Bei Unkenntnis des örtlichen Kanals kann über diesen Kanal ein Notruf abgesetzt werden. In der Regel läuft er dann auf einer Polizeidienststelle auf, die direkt dem Innenministerium unterstellt ist.

Der Kanal 510 W/U (Wechselsprechen/Unterband) ist allgemein als Marschkanal zugewiesen, also zur Koordination einer Fahrzeugkolonne, da der Kanal 510 im Oberband nicht zugewiesen ist und deshalb für Relaisbetrieb nicht genutzt werden kann.

Alarmierung

Der Funkverkehr wird auch zur Alarmierung von Einsatzkräften verwendet. Diese erfolgt in der Regel über Funk, Funkmeldeempfänger oder Sirene. Bei der Alarmierung wird eine 5-Ton-Folge abgegeben, wodurch dann die jeweiligen Funkmeldeempfänger auslösen. Eine Sirene wird mit einer 5-Ton-Folge und einem Doppelton ausgelöst. Neben der analogen Alarmierung wird in vielen Kreisen auch über das digitale POCSAG-Protokoll alarmiert.

Digitaler BOS-Funk

Sepura stP8000 TETRA-Funkgerät, das im BOS-Deutschland-Funknetz eingebucht ist

Behördenfunk wurde bis Ende der 1980er Jahre weltweit mit analogen Funknetzen mit Wellenlängen im 2-m- und 4-m-Bereich (BOS-Funk) betrieben. Die fehlenden oder zu schwachen Verschlüsselungsmöglichkeiten für den Analogfunk führten zur Entwicklung digitaler Systeme. Etwa seit Ende der 1990er Jahre gibt es Bemühungen, für die BOS in Deutschland ein kostenaufwändiges digitales Bündelfunksystem mit der Bezeichnung TETRA einzuführen. Der Mitte der 1990er Jahre entwickelte TETRA-Standard wird in mehreren europäischen und außereuropäischen Ländern genutzt – in Form landesweiter BOS-Netze oder in lokaler Abdeckung von verschiedenen Anwendern. TETRA stellte ursprünglich eine Initiative von Betreibern als Antwort auf die Wettbewerbsbedrohung von GSM gegen deren analogen Netze dar. Daneben besteht als zweiter Digitalfunkstandard Tetrapol von EADS, der ursprünglich für die französischen BOS entwickelt wurde und heute im gleichen Spektrum wie TETRA im Einsatz ist. Anbieter von TETRA sind EADS (zusätzlich auch Tetrapol und P25), Motorola sowie Rohde & Schwarz BICK. Eine Schnittstelle zwischen Tetrapol und Tetra ist prinzipiell möglich, wurde bisher jedoch nicht realisiert. Ein weiterer Standard ist BOS-GSM von Vodafone.

Internationale Einführung

Zu den ersten Nutzern von Tetrapol gehörte die französische Gendarmerie, die das System bereits seit 1988 erfolgreich einsetzt. Inzwischen existieren laut Hersteller EADS 80 Tetrapol-Netzwerke in 34 Ländern, darunter 10 landesweite BOS-Netze. Auch TETRA ist inzwischen weltweit vertreten. Allein der frühere Nokia-Bereich Professional Mobile Radio (PMR), heute ebenfalls EADS, soll bis heute 60 TETRA-Netze in 30 Länder weltweit geliefert haben. TETRA wird im deutschsprachigen Raum in weiten Teilen der Schweiz und Österreich im nichtmilitärischen Bereich verwendet.

Einführung in Deutschland

Deutschland bildet ein Schlusslicht bei der Einführung des Digitalen Behördenfunks. Die deutschen BOS sollten flächendeckend bis 2013 mit digitalem Funk auf Basis von TETRA ausgestattet sein. In der Stadt und im Landkreis Aachen arbeitet man seit 2008 im Wirkbetrieb, nachdem ein System einen grenzüberschreitenden Probebetrieb durchlaufen hatte. Bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wurde die Technik in drei Austragungsorten, u. a. in Leipzig getestet.

Für den Aufbau, Betrieb und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit eines digitalen Sprech- und Datenfunksystems wurde in Deutschland die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) geschaffen.

Operativ-taktische Adresse (OPTA)

Als Stationskennzeichnung werden im digitalen BOS-Funk in Deutschland operativ-taktische Adressen (OPTA) übertragen. Diese Adressen erlauben die "bundesweite Identifikation der Teilnehmer nach Bundesland/Bund, Organisation und Kreis oder kreisfreier Stadt".[1]

Funkrufnamen

Siehe Hauptartikel Funkrufname

Funk im Kfz

Das Betreiben einer Sendeempfangsanlage (Betriebsfunk, BOS-Funk, Amateurfunk, Jedermannfunk, Mobilfunk/Autotelefon) in Kraftfahrzeugen (ab Baujahr 1995) ist nur gestattet, wenn eine nach den Herstellerrichtlinien montierte Außenantenne mit E-Prüfzeichen vorhanden ist, ansonsten kann durch Beeinflussung der Kfz-Elektronik die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlöschen.[2]

In der neueren EG-Richtlinie 2004/104/EG wird das E-Kennzeichen nur noch für sicherheitsrelevantes Fahrzeugzubehör erforderlich. Nach Auffassung der Deutschen Hochschule der Polizei gehören BOS Funkanlagen nicht dazu.[3]

Das sogenannte Handyverbot gilt nur für Mobiltelefone, die Verwendung von Funkgeräten ist vom Verbot nicht betroffen. Damit sind von dem Verbot weder der CB-Funk noch der Betriebsfunk (z. B. Müllentsorgung, Stromversorgung, usw.), BOS-Funk (z. B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, usw.) und auch nicht der Amateurfunkdienst betroffen.

Siehe auch

Literatur

  • Michael Marten: BOS-Funk 1. 5., veränd. Neuauflage. VTH, 2005, ISBN 3-88180-616-4.
  • Michael Marten: BOS-Funk 2. 11., veränd. Neuauflage. VTH, 2005, ISBN 3-88180-647-4.
  • Christof Linde: Aufbau und Technik des digitalen BOS-Funks. Franzis Verlag, 2008, ISBN 3-7723-4216-7.
  • Digitaler Polizeifunk zu teuer. In: Die Welt, 6. September 2006

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Richtlinie für die operativ-taktische Adresse (OPTA) im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (PDF; 173 kB) des Ausschusses für Informations- und Kommunikationswesen des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder. Stand vom März 2010
  2. EMV-G
  3. stmi.bayern.de (PDF; 16 kB)

Quelle