Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Aus UTDX-Wiki
Version vom 21. Februar 2014, 10:54 Uhr von TiNG (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist ein Sammelbegriff für Einrichtungen, die mit der Abwehr von Gefahren betraut sind. Allgemein bezeichnet man diese auch als Einsatzkräfte oder Blaulichtorganisationen. Das kann aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Auftrags geschehen oder aus ehrenamtlicher Initiative.

Zum Begriff

Der traditionelle Ausdruck „Blaulichtorganisation“ steht für diejenigen zivilen Einheiten, die im Straßenverkehr mit Blaulicht unterwegs sind, also typischerweise Feuerwehr, Rettungsdienst (Sanitätsdienst: Ambulanz, Notarzt), Polizei (und andere Kräfte der inneren Sicherheit, wie Zollwache, Justizwache, usf.).[1] In Rahmen moderner Konzepte des Zivil- und Katastrophenschutzes wird der Begriff der Einsatzorganisationen umfassender gesehen, neben militärischen Einheiten im Unterstützungseinsatz auch nichtstaatliche Funktionsträger (diejenigen, die im Einsatz üblicherweise mit „gelbem Licht“ unterwegs sind), etwa Wartungskräfte im Straßenverkehr, Erhaltungskräfte im Schutz vor Naturgefahren (Hochwasserschutz, Lawinenschutz, usf.), Reperaturkräfte in der Versorgung (Strom, Gas) oder der Sicherungsdienst für Gefahrgut (engl. Hazmat-Kräfte). Dazu treten auch die entsprechenden Einheiten zu Luft und zu Wasser. Die Kräfte werden zunehmend unter dem umfasenden Begriff Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zusammengefasst. International spricht man von Emergency service.

Eine umfassende Koordination all dieser Kräfte ist das zentrale Anliegen im Zivil- und Katastrophenschutz.

Deutschland

Zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gehören in Deutschland alle Organisationen, die Aufgaben der inneren Gefahrenabwehr übernehmen. Dazu gehören polizeiliche Maßnahmen, aber auch Hilfeleistung bei Unglücken und Katastrophen.

Zu den BOS gehören neben öffentlichen Organisationen auch gemeinnützige Vereine und im Rettungsdienst auch private Unternehmen. BOS sind neben den Polizeien, dem Zoll, dem Technischen Hilfswerk (THW) sowie den Feuerwehren auch die Organisationen des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes.

Nicht Teil der BOS sind private Sicherheitsdienste und grundsätzlich die Bundeswehr an sich, da nur Einrichtungen berücksichtigt sind, die für die innere Sicherheit oder die Nächstenhilfe zuständig sind. Einige Einheiten der Bundeswehr, wie die am Rettungsdienst beteiligten SAR-Einheiten und Fahrzeuge von Bundeswehrkrankenhäusern und einigen lokalen Sanitätsbereichen sowie die Bundeswehr-Feuerwehr, sofern sie in die kommunalen Alarm- und Ausrückeordnungn eingebunden ist, gehören jedoch zu den BOS.

Im Rahmen der in der neuen Bundeswehr-Struktur verankerten Zivil-Militärischen-Zusammenarbeit werden die Abgrenzungen zwischen den BOS und der Bundeswehr aufgeweicht, um hier in der Vergangeheit aufgetretene Koordinationsmängel bei gemeinsamen Einsätzen zu schließen.

Auch die Ordnungsämter werden nicht zu den BOS gezählt. Sind diese landesrechtlich (z. B. in Hessen) als Teil der Polizei anzusehen, so können sie als polizeiliche BOS gelten.

Die BOS in Deutschland verwenden ein eigenes Funknetz, den BOS-Funk, in Österreich das Funksystem der BOS, welcher Teil des nicht-öffentlichen mobilen Landfunks ist.

Im Folgenden eine Übersicht über die verschiedenen Einrichtungen, die zu den BOS gehören.

Innere Sicherheit

Für die Innere Sicherheit sind folgende Organisationen verantwortlich:

Polizei

  • Bundespolizei (Deutschland)
  • Bundeskriminalamt (Deutschland)
  • Polizei beim Deutschen Bundestag
  • Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, soweit diese schifffahrtspolizeiliche Aufgaben wahrnimmt (als Bestandteil der deutschen Küstenwache im Koordinierungsverbund Küstenwache oder auf Bundeswasserstraßen)
  • Landespolizeien der Bundesländer

Verfassungsschutz

Auch der Verfassungsschutz ist Teil der BOS, obwohl er nicht mit vollzugspolizeilichen Rechten ausgestattet ist.

Zoll

  • Bundeszollverwaltung
    • Zollkriminalamt
      • Zollfahndungsämter
    • Hauptzollämter
      • Mobile Kontrollgruppen
      • Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    • Grenzaufsichtsdienst
      • Zollkommissariate
        • Kontrolleinheit See

Nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr

Behörden

  • Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
  • Bundesamt für Güterverkehr ( BAG )

Organisationen

  • Feuerwehr
    • Berufsfeuerwehren
    • Freiwillige Feuerwehren
    • Pflichtfeuerwehren
    • Werkfeuerwehren
  • Rettungsdienst
    • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
    • Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)
    • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
    • Deutsches Rotes Kreuz (DRK) bzw. "Bayerisches Rotes Kreuz" (BRK) mit Wasser- und Bergwacht sowie der Rettungshundestaffel
    • Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
    • Malteser Hilfsdienst (MHD)
    • Bundeswehr
    • Sonstige private Anbieter von Rettungsdienstleistungen (sofern sie im Rettungsdienst der Stadt bzw. Kommune eingebunden sind, z. B. das in Deutschland agierende dänische Unternehmen Falck)
  • Betreiber von Rettungshubschraubern (nur die betreffenden Einheiten)
    • ADAC
    • DRF Luftrettung
    • Internationale Flugambulanz
    • Bundeswehr
    • Betreiber von Intensivtransporthubschraubern
  • Organisationen, die sich am Search and Rescue-System beteiligen (in erster Linie Bundeswehr und DGzRS)
  • Rettungshundestaffeln
  • Vereine und andere Einrichtungen, die gegenüber der zuständigen Landesbehörde die Bereitschaft zur Mitarbeit im Katastrophenschutz erklärt haben (siehe unten)
  • Katastrophenschutzbehörden der Länder
  • Regieeinrichtungen der Katastrophenschutzbehörden

Situation der Hilfsorganisationen

Die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, DLRG, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst und Johanniter-Unfall-Hilfe an sich sind nicht Mitglied der BOS. Sie stellen jedoch oft ihr Personal und Gerät dem Rettungsdienst oder dem Katastrophenschutz (als Organisationen der öffentlichen Daseinsfürsorge) zur Verfügung. Sowohl Rettungsdienst als auch Katastrophenschutz sind Teil der BOS. Wird das Personal der Hilfsorganisationen für diese Tätigkeiten eingesetzt, ist es auch Teil der BOS. Die übrigen Tätigkeitsfelder der Hilfsorganisationen, wie Breitenausbildung (nicht dagegen die Helferausbildung), soziale Dienste, Jugendarbeit u. ä., gehören jedoch nicht den BOS an.

Österreich

In Österreich setzt sich der Begriff „BOS“ erst langsam durch. In der Rechtsordnung wird er nur in § 20 (5) lit. j Kraftfahrgesetz[2] (hier erklärt mit „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsfunktionen“), in § 2 (2) Z 1 Frequenznutzungsverordnung[3] (hier erklärt mit „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“) sowie in Artikel 2 der Telekommunikationsgebührenverordnung[4] erwähnt.

Innerhalb der Organisationen wird der Begriff hauptsächlich mit der Einführung des neuen Funksystem der BOS verwendet.

Schweiz

In der Schweiz wird für entsprechende Stellen die Bezeichnung Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) bzw. Blaulichtorganisationen verwendet.[5]

Belege

Quelle