Kanalraster

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Mit Kanalraster wird in der Funktechnik die Differenz der Mittenfrequenzen zweier benachbarter Übertragungskanäle in einem Frequenzband bezeichnet. Die benötigte Bandbreite eines dieser Übertragungskanäle kann kleiner, gleich oder größer dem Kanalraster sein. Ist das Kanalraster kleiner als die Kanalbandbreite, spricht man von überlappenden Kanälen.

Lang- und Mittel- und Kurzwellenrundfunk

In Europa, Asien, Afrika und Australien beträgt in den Lang- und Mittelwellenrundfunkbändern das Kanalraster 9 kHz, wobei die Kanalmittenfrequenz in kHz ohne Rest durch 9 teilbar ist. Eine Ausnahme bilden die beiden ursprünglich für 180 kHz koordinierten Sender Felsberg (Programm Europe 1) und Zehlendorf (Deutschlandradio Kultur), die zur Reduktion von gegenseitigen Störungen um 3 kHz nach oben bzw. unten verschoben sind. Auf dem amerikanischen Doppelkontinent beträgt das Kanalraster 10 kHz, wobei die Kanalmittenfrequenz in kHz ohne Rest durch 10 teilbar ist. Im Kurzwellenbereich wird innerhalb der Rundfunkbänder weltweit ein 5-kHz-Raster verwendet (Kanalmittenfrequenz in kHz ohne Rest durch 5 teilbar).

Ultrakurzwelle Band II

Im Rundfunkband II (UKW-Hörfunk) wird ein Kanalraster von 100 kHz verwendet.[1] In einigen Ländern und im Breitbandkabel wird vereinzelt auch ein Kanalraster von 50 kHz verwendet. Die bei Empfangsgeräten bis in die 1960er Jahre oftmals auf der Frequenzskala dargestellten Kanäle im 300-kHz-Raster beginnend mit Kanal 2 (entspricht 87,6 MHz)[2] haben seit langem keine praktische Bedeutung mehr.

Fernsehfunk

In Deutschland und Westeuropa liegen die Kanäle in den Bändern VHF-Band I (Kanal 2 bis 4, Abstand 7 MHz) und Band III (Kanal 5 bis 12, Abstand 7 MHz) sowie UHF-Band IV und V (Kanal 21 bis 69, Abstand 8 MHz).

Flugfunk

Bis in die frühen 1970er Jahre war das Kanalraster im Flugfunk (Sprechfunk) 50 kHz und wurde dann auf 25 kHz reduziert. Dies bedeutete eine Verdopplung der nutzbaren Kanäle.

Für den VHF-Sprechfunk im Flugfunk ist der Bereich 117,975 MHz bis 137,000 MHz von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) in den Radio Regulations festgelegt. Möglich sind Frequenzen von 118,000 MHz bis 136,975 MHz für Flugfunkanwendungen. Mit dem 25-kHz-Kanalraster ergeben sich somit 720 mögliche VHF-Sprechfunkfrequenzen.

Zwischen 118,300 MHz und 118,400 MHz ergeben sich folgende mögliche VHF-Frequenzen im 25-kHz-Raster

  • 118,300 MHz
  • 118,325 MHz
  • 118,350 MHz
  • 118,375 MHz
  • 118,400 MHz

Diese Frequenzen sind auf den Flugplatzkarten und Flugkarten veröffentlicht, Anträge auf Frequenzzuteilung für eine Bodenfunkstelle können über die zuständigen Länderbehörden, in Deutschland bei der Bundesnetzagentur, gestellt werden.

Die Zunahme des Flugverkehrs erforderte eine Kapazitätserhöhung im Flugverkehrsmanagement. Um die für den Flugfunk verfügbaren Frequenzen zu vervielfachen, wurde seit 1999 im europäischen Luftraum das 8,33-kHz-Kanalraster im Luftraum oberhalb Flugfläche 245 (24.500 Fuß = ca. 7,5 km) verbindlich eingeführt, ab 2007 ab FL 195.[3] Im unteren Luftraum bleibt es zunächst beim herkömmlichen 25-kHz-Kanalraster.

Betriebsfunk

Im deutschen Betriebsfunk beträgt das Kanalraster 20 kHz. Man spricht vom ungeraden Raster, weil die Frequenzen alle mit 10, 30, 50, 70 oder 90 kHz enden. Beispielsweise 150,250 MHz; 150,270 MHz; 150,290 MHz.

BOS-Funk

Im BOS-Funk gibt es kein einheitliches Kanalraster. So hat das 8-m-Band ein gerades 20-kHz-Raster. Die Frequenzen sind also z. B. 34,360 MHz; 34,380 MHz; 34,400 MHz. Im 4-m-Band gibt es das ungerade 20-kHz-Raster mit 5er Endung. Z. B. 74,215 MHz; 74,235 MHz; 74,255 MHz. Im 2-m-Band gibt es sowohl das ungerade als auch das gerade 20-kHz-Raster. Bsp. 165,210 MHz; 165,230 MHz; 165,250 MHz aber auch 167,560 MHz; 167,580 MHz; 167,600 MHz. Im 70-cm-Band gilt das 12,5 kHz-Raster, also 443,6000 MHz; 443,6125 MHz; 443,6250 MHz usw.

Seefunk

Auch im UKW-Seefunk gibt es kein einheitliches Raster, die Kanalabstände sind zwar stets 50 kHz zwischen zwei folgenden Kanalnummern, jedoch befinden sich teilweise zwei unterschiedliche Kanäle auf benachbarten Frequenzen auch im Abstand von nur 25 kHz.

Beispiel:

  • Kanal 60: 156,025 MHz
  • Kanal 1: 156,050 MHz
  • Kanal 61: 156,075 MHz
  • Kanal 2: 156,100 MHz

Diese zerhackte Kanalzuteilung ist historisch bedingt, als die höheren Kanäle erst später zugeteilt wurden und einfach zwischen die bestehenden zwischengeschoben wurden.

Amateurfunk

Auch im Amateurfunk gibt es kein einheitliches - sofern überhaupt vorhanden - Kanalraster. Bedingt durch die schmalbandigen Betriebsarten wie CW und SSB auf Kurzwelle und die in der Regel durchgehend abstimmbaren Funkgeräte, ergibt sich keine Notwendigkeit, ein Kanalraster einzuführen. Man sucht sich einfach eine freie Stelle möglichst in der Mitte zwischen zwei benachbarten Stationen, um zu senden.

Bedingt durch die Bandbreite, die eine Modulationsart belegt, spricht man in diesem Sinne von Kanal, wenn man den belegten Frequenzbereich meint. Bei CW sind das einige 100 Hz, bei SSB ca. 2,7 kHz. Auf höheren Bändern, wo man auch mit breiteren Modulationsarten arbeitet, hat sich eine Empfehlung durchgesetzt, sich an ein "Kanalraster" zu halten, das durch die Bandbreite der Modulationsart diktiert wird. So beträgt das Kanalraster im FM-Bereich des 10-Meter-Bandes in der Regel 10 kHz.

Im UKW-Bereich, wo PLL-abgestimmte Geräte die Regel sind, wird das Kanalraster durch die Schrittweite der Abstimmung diktiert. Im 2-Meter-Band und im 70-Zentimeter-Band waren somit traditionell 25 kHz als Kanalraster definiert. Bedingt durch eine bessere Ausnutzung der Frequenzen und die Fähigkeiten neuerer Geräte wurde das Raster im 2-m-Band auf 12,5 kHz halbiert – was aber oft Probleme aufwirft, da die Bandbreite der meisten Geräte und der Hub nicht an die geringen Kanalabstände angepasst sind. In den USA und anderen Ländern beträgt das Kanalraster im 2-m- und 70-cm-Band 20 kHz.

Bei Bändern, die noch nicht so lange von Funkamateuren genutzt werden wie das 6-Meter-Band, versucht man, bei Frequenzmodulation 20 kHz (statt 25 kHz) als Kanalraster einzuführen, als schmalbandige Betriebsart 10 kHz (statt 12,5 kHz), entsprechend wie bei 25/12,5 mit 5 und 2,5 kHz Hub.

Freenet

Im Bereich des Freenet-Funks (Semi-Profifunk ohne Zulassung und ohne Gebühren mit 500 mW) sind nur sechs Frequenzen zugeteilt mit einem Kanalraster von 12,5 kHz. Die Frequenzen sind somit: 149,0250 MHz; 149,0375 MHz; 149,0500 MHz; 149,0875 MHz; 149,100 MHz; 149,1125 MHz.

Literatur

  • Ralf Rudersdorfer: Funkempfängerkompendium - Funktionsweise verstehen, Einsatzgebiete und internationale Zuteilungen, Kenngrößen ermitteln und interpretieren, Empfangssysteme optimieren (Elektor International Media B.V.) 2010 ISBN 978-3-89576-224-6

Einzelnachweise

  1. final acts of the Regional Administrative Conference for the Planning of VHF Sound broadcasting (Region 1 and Part of Region 3) Geneva, 1984 (GE84), Annex 2 Chapter 3.2: "A uniform channel spacing of 100 kHz was adopted in principle for both monophonic and stereophonic emissions. The nominal carrier frequencies are, in principle, integral multiples of 100 kHz."
  2. Institut für Rundfunktechnik, Hörfunk- und Fernsehsender in der Bundesrepublik Deutschland, Wittsmoor-Liste: UKW - KANALBEZEICHNUNGEN FREQUENZBEREICH II
  3. 8.33 kHz radio frequency below flight level 195

Quelle