Frequenzverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter '''Frequenzverwaltung ''' versteht man jede staatliche Dienststelle (Hoheitsträger), die für die Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Konstitution und Konvention der [[Internationale Fernmeldeunion|Internationalen Fernmeldeunion]] (ITU) sowie dem [[Internationaler Fernmeldevertrag|Internationalen Fernmeldevertrag]] und der [[Vollzugsordnung für den Funkdienst]] (VO Funk) verantwortlich ist. Aktuell ist die Ausgabe von 2012, die die Ergebnisse der Weltfunkkonferenz 2012 (WRC-12) beinhaltet.<ref>[http://www.itu.int/pub/R-REG-RR-2012 Downloadseite der ITU für die VO Funk 2012] (englisch)</ref>
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Unter '''Frequenzverwaltung ''' versteht man jede staatliche Dienststelle (Hoheitsträger), die für die Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der [[Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion|Konstitution und Konvention]] der [[Internationale Fernmeldeunion|Internationalen Fernmeldeunion]] (ITU) sowie dem [[Internationaler Fernmeldevertrag|Internationalen Fernmeldevertrag]] und der [[Vollzugsordnung für den Funkdienst]] (VO Funk) verantwortlich ist. Aktuell ist die Ausgabe von 2012, die die Ergebnisse der Weltfunkkonferenz 2012 (WRC-12) beinhaltet.<ref>[http://www.itu.int/pub/R-REG-RR-2012 Downloadseite der ITU für die VO Funk 2012] (englisch)</ref>


== Deutschland ==
== Deutschland ==
Die Bundesrepublik Deutschland ist ordentliches Mitglied der ITU. Hoheitsträger ist das [[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie]] (BMWi). Für zivil/militärisch gemeinsam genutzte Frequenzbereiche stellt das BMWi Einvernehmen mit dem [[Bundesministerium der Verteidigung]] (BMVg) her<ref> Telekommunikationsgesetz (TKG), § 52 Aufgaben, Absatz (3).</ref>. Im Auftrag von BMWi und BMVg sind die [[Bundesnetzagentur]], als zivile Frequenzverwaltung, bzw. die ''National Radio Frequency Agency – Germany'' (NARFA GE) als militärische Frequenzverwaltung tätig. Gesetzliche Grundlage ist das [[Telekommunikationsgesetz (Deutschland)|Telekommunikationsgesetz]] (TKG) in jeweils gültiger Fassung.  
Die Bundesrepublik Deutschland ist ordentliches Mitglied der ITU. Hoheitsträger ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Für zivil/militärisch gemeinsam genutzte Frequenzbereiche stellt das BMWi Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) her<ref> Telekommunikationsgesetz (TKG), § 52 Aufgaben, Absatz (3).</ref>. Im Auftrag von BMWi und BMVg sind die [[:de:Bundesnetzagentur|Bundesnetzagentur]], als zivile Frequenzverwaltung, bzw. die ''National Radio Frequency Agency – Germany'' (NARFA GE) als militärische Frequenzverwaltung tätig. Diese untersteht wiederum dem Frequenzmanagement der NATO (ARFA - ''Allied Radio Frequency Agency''). Gesetzliche Grundlage ist das [[:de:Telekommunikationsgesetz (Deutschland)|Telekommunikationsgesetz]] (TKG) in jeweils gültiger Fassung.  


* Für Frequenzangelegenheiten in Verbindung mit der Sicherheit des Luftverkehrs wird das [[Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung]] beteiligt.
* Für Frequenzangelegenheiten in Verbindung mit der Sicherheit des Luftverkehrs wird das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung beteiligt.
* Für Frequenzen, die für den [[Funktechnik|Funk]] der [[Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben]] (BOS-Funk) ausgewiesen sind, wird das [[Bundesministerium des Innern]] beteiligt.
* Für Frequenzen, die für den [[Funktechnik|Funk]] der [[Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben]] (BOS-Funk) ausgewiesen sind, wird das Bundesministerium des Innern beteiligt.
* Frequenznutzungen des Bundesministeriums der Verteidigung bedürfen in den ausschließlich für militärische Nutzungen im Frequenzplan ausgewiesenen Frequenzbereichen keiner [[Frequenzzuteilung]].<ref> Telekommunikationsgesetz (TKG), Teil 5, Abschnitt 1 Frequenzordnung, § 57 Frequenzzuteilung für … sicherheitsrelevante Funkanwendungen, Absatz (2).</ref>
* Frequenznutzungen des Bundesministeriums der Verteidigung bedürfen in den ausschließlich für militärische Nutzungen im Frequenzplan ausgewiesenen Frequenzbereichen keiner [[:de:Frequenzzuteilung|Frequenzzuteilung]].<ref> Telekommunikationsgesetz (TKG), Teil 5, Abschnitt 1 Frequenzordnung, § 57 Frequenzzuteilung für … sicherheitsrelevante Funkanwendungen, Absatz (2).</ref>


== Österreich ==
== Österreich ==
In [[Österreich]] ist das [[Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie]] ''Frequenzverwaltung'' für [[Fester Funkdienst|Festen Funkdienst]] unter 1 Gigahertz (GHz), für Punkt zu Punkt Richtfunkanlagen über 1 GHz und Richtfunkverteilsysteme (WLL - Wireless Local Loop).<ref>http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/funk/funkdienste/fest/index.html</ref>
In Österreich ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ''Frequenzverwaltung'' für [[:de:Fester Funkdienst|Festen Funkdienst]] unter 1 Gigahertz (GHz), für Punkt zu Punkt Richtfunkanlagen über 1 GHz und Richtfunkverteilsysteme (WLL - Wireless Local Loop).<ref>http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/funk/funkdienste/fest/index.html</ref>


== Besondere Begriffe der Frequenzverwaltung ==
== Besondere Begriffe der Frequenzverwaltung ==
*'''Zuweisung''' (eines Frequenzbereichs): Eintrag eines bestimmten Frequenzbereichs in den Frequenzbereichsplan zwecks Benutzung dieses Bereichs durch einen oder mehrere terrestrische [[Funkdienst]]e oder einen Weltraumfunkdienste oder durch den Radioastronomiefunkdienst unter genau festgelegten Bedingungen. Dieser Begriff wird auch für die betreffenden Frequenzbereiche genutzt.
*'''Zuweisung''' (eines Frequenzbereichs): Eintrag eines bestimmten Frequenzbereichs in den Frequenzbereichsplan zwecks Benutzung dieses Bereichs durch einen oder mehrere terrestrische [[Funkdienst]]e oder einen Weltraumfunkdienst oder durch den Radioastronomiefunkdienst unter genau festgelegten Bedingungen. Dieser Begriff wird auch für die betreffenden Frequenzbereiche genutzt.


*'''Verteilung''' (einer Funkfrequenz oder eines Funkfrequenzkanals): Aufnahme einer bezeichneten Funkfrequenz oder eines  Frequenzkanals in einen vereinbarten, von einer zuständigen Konferenz angenommenen Plan zwecks Benutzung durch einen oder mehrere Verwaltungen für einen terrestrische Funkdienste oder einen Weltraumfunkdienste in einen oder mehreren genannten Ländern oder geographischen Gebieten unter genau festgelegten Bedingungen.  
*'''Verteilung''' (einer Funkfrequenz oder eines Funkfrequenzkanals): Aufnahme einer bezeichneten Funkfrequenz oder eines  Frequenzkanals in einen vereinbarten, von einer zuständigen Konferenz angenommenen Plan zwecks Benutzung durch einen oder mehrere Verwaltungen für einen terrestrische Funkdienste oder einen Weltraumfunkdienste in einen oder mehreren genannten Ländern oder geographischen Gebieten unter genau festgelegten Bedingungen.  

Aktuelle Version vom 26. April 2016, 11:07 Uhr

Unter Frequenzverwaltung versteht man jede staatliche Dienststelle (Hoheitsträger), die für die Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie dem Internationalen Fernmeldevertrag und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) verantwortlich ist. Aktuell ist die Ausgabe von 2012, die die Ergebnisse der Weltfunkkonferenz 2012 (WRC-12) beinhaltet.[1]

Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland ist ordentliches Mitglied der ITU. Hoheitsträger ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Für zivil/militärisch gemeinsam genutzte Frequenzbereiche stellt das BMWi Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) her[2]. Im Auftrag von BMWi und BMVg sind die Bundesnetzagentur, als zivile Frequenzverwaltung, bzw. die National Radio Frequency Agency – Germany (NARFA GE) als militärische Frequenzverwaltung tätig. Diese untersteht wiederum dem Frequenzmanagement der NATO (ARFA - Allied Radio Frequency Agency). Gesetzliche Grundlage ist das Telekommunikationsgesetz (TKG) in jeweils gültiger Fassung.

  • Für Frequenzangelegenheiten in Verbindung mit der Sicherheit des Luftverkehrs wird das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung beteiligt.
  • Für Frequenzen, die für den Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Funk) ausgewiesen sind, wird das Bundesministerium des Innern beteiligt.
  • Frequenznutzungen des Bundesministeriums der Verteidigung bedürfen in den ausschließlich für militärische Nutzungen im Frequenzplan ausgewiesenen Frequenzbereichen keiner Frequenzzuteilung.[3]

Österreich

In Österreich ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Frequenzverwaltung für Festen Funkdienst unter 1 Gigahertz (GHz), für Punkt zu Punkt Richtfunkanlagen über 1 GHz und Richtfunkverteilsysteme (WLL - Wireless Local Loop).[4]

Besondere Begriffe der Frequenzverwaltung

  • Zuweisung (eines Frequenzbereichs): Eintrag eines bestimmten Frequenzbereichs in den Frequenzbereichsplan zwecks Benutzung dieses Bereichs durch einen oder mehrere terrestrische Funkdienste oder einen Weltraumfunkdienst oder durch den Radioastronomiefunkdienst unter genau festgelegten Bedingungen. Dieser Begriff wird auch für die betreffenden Frequenzbereiche genutzt.
  • Verteilung (einer Funkfrequenz oder eines Funkfrequenzkanals): Aufnahme einer bezeichneten Funkfrequenz oder eines Frequenzkanals in einen vereinbarten, von einer zuständigen Konferenz angenommenen Plan zwecks Benutzung durch einen oder mehrere Verwaltungen für einen terrestrische Funkdienste oder einen Weltraumfunkdienste in einen oder mehreren genannten Ländern oder geographischen Gebieten unter genau festgelegten Bedingungen.
  • Zuteilung (einer Funkfrequenz oder eines Funkfrequenzkanals): Von einer Verwaltung erteilte Genehmigung für eine Funkstelle zur Benutzung einer Funkfrequenz oder eines Funkfrequenzkanals unter genau festgelegten Bedingungen.
  • In allen Dienstbehelfen der ITU, in denen die Begriffe Zuweisung, Verteilung und Zuteilung benutzt werden, haben sie die ihnen in den oben genannten beigegebenen Bedeutungen. In den drei Arbeitssprachen werden folgende Begriffe angewendet:
ITU- Begriffe zur Frequenzregulierung
Frequenzaufteilung
unter:
Französisch Englisch Spanisch Deutsch
Funkdienste attribution
(attribuer)
allocation
(to allocate)
attribucion
(attribuir)
Zuweisung
(zuweisen)
Gebiet oder Länder allotisement
(allotir)
allotment
(to allot)
adjudication
(adjudicar)
Verteilung
(verteilen)
Funkstellen assignation
(assigner)
assignment
(to assign)
asignacion
(assignar)
Zuteilung
(zuteilen)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Downloadseite der ITU für die VO Funk 2012 (englisch)
  2. Telekommunikationsgesetz (TKG), § 52 Aufgaben, Absatz (3).
  3. Telekommunikationsgesetz (TKG), Teil 5, Abschnitt 1 Frequenzordnung, § 57 Frequenzzuteilung für … sicherheitsrelevante Funkanwendungen, Absatz (2).
  4. http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/funk/funkdienste/fest/index.html

Quelle