Funkstelle

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Bodenfunkstelle der deutschen Luftwaffe im 2. Weltkrieg
Telegrafie-Arbeitsstation bei der Küstenfunkstelle Boulogne Radio, Frankreich (1996)
Erdfunkstelle Raisting, Deutschland
Amateurfunkstelle in Frankreich (2008)

Eine Funkstelle (kurz FuSt), bezeichnet einen oder mehrere Sender bzw. Empfänger oder auch eine Gruppe von Sendern und Empfängern (einschließlich der Zusatzeinrichtungen), die zur Wahrnehmung eines Funkdienstes an einem gegebenen Ort erforderlich sind. Jede Funkstelle wird dem Funkdienst zugeordnet, an dem sie ständig oder zeitweilig teilnimmt.[1]

Kategorisierung

Eine international verbindliche Kategorisierung der verschiedenen Funkstellen findet durch die ITU statt, die durch den nationalen Hoheitsträger für die Regulierung von Funknutzungen (in Deutschland die Bundesnetzagentur / Frequenzverwaltung) weitgehend übernommen wurde.

Begriffsbestimmung

In der deutschen Verordnung [2] gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

Nr. Funkstelle Beschreibung
1 Funkstelle FuSt siehe Definition oben.
2 Terrestrische Funkstelle Funkstelle, die terrestrischen Funkverkehr abwickelt.
3 Erdfunkstelle ErdFuSt Erdfunkstelle
4 Weltraumfunkstelle Weltraumfunkstelle
5 Rettungsgerätfunkstelle RetGerFuSt
6 Feste Funkstelle Funkstelle des festen Funkdienstes
7 Feste Flugfunkstelle veraltet "Funkstelle des festen Flugfunkdienstes", wurde ersetzt durch Feste Funkstelle
8 Mobile Funkstelle MobFuSt Mobilfunkdienst
9 Mobile Erdfunkstelle de:Mobile Erdfunkstelle
10 Ortsfeste Funkstelle
10A Ortsfeste Erdfunkstelle Erdfunkstelle des festen Funkdienstes über Satelliten
11 Ortsfeste Landfunkstelle Ortsfeste Funkstelle des mobilen Landfunkdeinstes
11A Ortsfeste Landerdfunkstelle Erdfunkstelle des festen Funkdienstes über Satelliten
12 Mobile Landfunkstelle Mobile Landfunkstelle
12A Mobile Erdfunkstelle des Landfunkdienstes über Satelliten Mobile Erdfunkstelle des Landfunkdienstes über Satelliten
13 Küstenfunkstelle KüFust Küstenfunkstelle
14 Küstenerdfunkstelle Erdfunkstelle des fersten Funkdienstes über Satelliten
15 Seefunkstelle SeeFust Seefunkstelle
16 Schiffserdfunkstelle Schiffserdfunkstelle
17 Funkstelle für den Funkverkehr an Bord Mobile Funkstelle des Seefunkdienstes geringer Leistung
18 Hafenfunkstelle Küstenfunkstelle des Hafenfunkdienstes
19 Bodenfunkstelle BodenFuSt Bodenfunkstelle
20 Bodenerdfunkstelle Erdfunkstelle des festen Funkdienstes über Satelliten
21 Luftfunkstelle LuftFuSt Luftfunkstelle
22 Luftfahrzeugerdfunkstelle mobile Erdfunkstelle des mobilen Flugfunkdienstes über Satelliten an Bord eines Luftfahrzeugs
23 Rundfunksendestelle Sendefunkstelle des Rundfunksdienstes
24 Ortungsfunkstelle OrtFuSt Ortungsfunkstelle
25 Mobile Navigationsfunkstelle MobNavFuSt Mobile Navigationsfunkstelle
26 Ortsfeste Navigationsfunkstelle OfestNavFuSt Ortsfeste Navigationsfunkstelle
27 Mobile nichtnavigatorische Ortungsfunkstelle Funkstelle des nichtnavigatorischen Ortungsfunksdienstes, die dazu bestimmt ist, während der Bewegung oder während des Haltens an beliebigen Orten betrieben zu werden.
28 Ortsfeste nichtnavigatorische Ortungsfunkstelle Funkstelle des nichtnavigatorischen Ortungsfunksdienstes, die nicht dazu bestimmt ist, während der Bewegung oder während des Hasltens an beliebigen Orten betrieben zu werden.
29 Peilfunkstelle Ortungsfunkstelle, die zur Funkpeilung betrieben wird.
30 Funkfeuer Funkfeuer
31 Funkbake zur Kennzeichnung der Notposition Funkstelle des Mobilfunkdienstes, deren Aussendungen die Such- und Rettungsarbeit erleichtern sollen.[3]
31A Satellitenfunkbake zur Kennzeichnung der Notposition
32 Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkstelle
33 Amateurfunkstelle Amateurfunkstelle
34 Radioastronomiefunkstelle Funkstelle des Radioastronomiefunkdienstes
35 Versuchsfunkstelle Funkstelle, die Funkwellen für Versuche zur Förderung der Wissenschaft oder technik verwendet.
36 Schiffsnotsender Schiffssender zur ausschließlichen Benutzung auf einer Notfrequenz für Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsfälle.
Eigenbegriffe der Binnenschiffahrt

Zum Betreiben einer Funkstelle benötigt man eine Erlaubnis. Diese wird in Deutschland in der Regel durch eine Frequenzzuteilung nach dem Telekommunikationsgesetz von der Bundesnetzagentur gegeben.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Definition Funkstelle: BROCKHAUS in 24 Bänden (2001), Band 8: 3-7653-3668-8, S.60.
  2. § 4 Begriffsbestimmungen im Frequenzbereichszuweisungsplan der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
  3. VO Funk, Ausgabe 2012, Artikel 1.93