Funkverkehr
Der Funkverkehr ist „ein Fernmeldeverkehr mit Hilfe von Funkwellen“[1], wobei unter Funkwellen der Frequenzbereich bis 3000 GHz zu verstehen ist. Weltweit wird der Bereich von 9 kHz bis 275 GHz durch die Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) reguliert und Funkdiensten zugewiesen.
Öffentlicher Funkverkehr
Öffentlicher Funkverkehr ist der Verkehr einer Funkstelle, die der Allgemeinheit im Rahmen der Benutzungsbedingungen unbeschränkt zum Austausch von Nachrichten zur Verfügung steht, beispielsweise Rundfunk.
Der Verkehr einer Funkstelle, deren Benutzung durch die Allgemeinheit zum Austausch von Nachrichten von den Weisungen der mit der Beaufsichtigung der Funkstelle betrauten Personen abhängt, gilt als beschränkt öffentlicher Funkverkehr.
Nichtöffentlicher Funkverkehr
Nichtöffentlicher Funkverkehr ist der Verkehr einer Funkstelle, die der Allgemeinheit zum Austausch von Nachrichten nicht zur Verfügung steht. Hierzu gehören beispielsweise:
- Schiffbetrieblicher Funkverkehr, der nur für den Austausch von Nachrichten, die den Schiffsbetrieb betreffen, zugelassen ist.
- Amtlicher Funkverkehr, der nur für den dienstlichen Nachrichtenaustausch zwischen Funkstellen von Behörden zugelassen ist.
- Militärischer Funkverkehr, der nur für den Austausch von Nachrichten, welche die Streitkräfte betreffen, zugelassen ist.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Handbuch für den Dienst bei Seefunkstellen, 1. Auflage, Mai 1981, S. 15.