Funkbetriebszeugnis (Mobiler Seefunkdienst)

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Als Voraussetzung für die Teilnahme am See-[1] oder Binnenschifffahrtsfunk, beziehungsweise dem Bedienen einer Seefunkstelle oder Küstenfunkstelle, ist vom Gesetzgeber der Besitz eines personengebundenen Funkbetriebszeugnisses vorgeschrieben. Die Funkbetriebszeugnisse sind international einheitlich gültig.

Seefunkzeugnisse

Derzeit werden folgende internationale Funkbetriebszeugnisse mit folgenden Gültigkeitsbereichen ausgestellt:

Gültigkeitsbereich Berufsschifffahrt Sportschifffahrt
Seefunk ausschließlich UKW-Funk ROC - Restricted Operator’s Certificate SRC - de:Short Range CertificateShort Range Certificate
UKW-, GW- und KW-Funk,
sowie Seefunk über Satelliten
GOC - General Operator’s Certificate LRC - Long Range Certificate
Binnenschifffahrtsfunk (UKW) UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Die Seefunkzeugnisse GOC, ROC, LRC und SRC berechtigen zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) inklusive der Nutzung eines DSC-Controllers.

Die beiden beschränkt gültigen Seefunkzeugnisse ROC und SRC gelten nur für UKW-Funk. Damit ist die Reichweite bei einem Digitalruf auf etwa 60 Seemeilen und bei Sprechfunk auf etwa 30 Seemeilen begrenzt. Mit GOC oder LRC ist über Grenz- und Kurzwelle und Satellit weltweiter Funkverkehr möglich. Nicht eingeschränkt wird die Nutzung von Navtex und satellitengestützten Seenotfunkbaken (EPIRB).

Alte deutsche Seefunkzeugnisse

Folgende Seefunkzeugnisse werden nicht mehr ausgestellt, bleiben aber gültig. Für den reinen Sprechfunkverkehr (Funkanlagen ohne GMDSS) können sie in allen Fällen weiterverwendet werden. Teilweise können sie umgeschrieben werden.

gültig für GMDSS und Sprechfunk inklusive Binnenschifffahrtsfunk:

alt neu zuständig
Funkelektronikzeugnis 1. Klasse
Funkelektronikzeugnis 2. Klasse
ABZ - Allgemeines Betriebszeugnis für Funker
GOC - General Operator's Certificate
LRC + UBI Deutscher Segler-Verband (DSV)/Deutscher Motoryachtverband (DMYV), Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken (FVT)
Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I (UKW-Betriebszeugnis I)
ROC - Restricted Operator's Certificate
SRC + UBI DSV/DMYV, FVT
Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker II (UKW-Betriebszeugnis II) UBI DSV/DMYV, FVT

Gültig für Sprechfunk inklusive Binnenschifffahrtsfunk:

Allgemeines Sprechfunkzeugnis (Seefunkdienst)
Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für UKW (UKW-Sprechfunkzeugnis)

Gültig für den Telegrafie- und Sprechfunkdienst inklusive Binnenschifffahrtsfunk:

Allgemeines Seefunkzeugnis
Seefunkzeugnis 1. Klasse
Seefunkzeugnis 2. Klasse
Sonderzeugnis für den Seefunkdienst

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Schiffssicherheitsverordnung in Anlage 3 zu § 13 Abs. 4a