International Convention for the Safety of Life at Sea

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Die International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS) (Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See) ist eine UN-Konvention zur Schiffssicherheit.

Am 12. November 1913 wurde als Reaktion auf den Untergang der RMS Titanic eine Konferenz einberufen, die einen internationalen Mindeststandard für die Sicherheit auf Handelsschiffen schaffen sollte. Ergebnis dieser Konferenz war die erste Version des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See. In den Folgejahren gab es mehrere grundlegende Änderungen; die vierte Fassung der Konvention (1960) war die erste größere Aufgabe der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschifffahrts-Organisation (IMCO) nach deren Gründung 1959.

Die aktuelle SOLAS-Konvention (die fünfte Version, genannt „SOLAS 74“) stammt von 1974 und besteht aus zwölf Kapiteln, die sich mit Bemannung, Sicherheitsmanagement, Technik, Ladung und Rettungsmitteln beschäftigen. Auf aktuelle Bedürfnisse gehen zusätzliche Novellierungen, so genannte Amendments, ein. Mit ihnen wurden technische Neuerungen und Verbesserungen in die SOLAS 74 aufgenommen, aber auch Missstände abgestellt (Herald of Free Enterprise, Scandinavian Star).

Durch die unterschiedlichen Ansichten und Ziele der zahlreichen IMO-Mitglieder dauern Änderungsprozesse häufig sehr lange. Änderungen am Regelwerk erfolgten somit meist erst nach großen Schiffsunfällen.

Seit dem 1. Juli 2006 ist das 88. Ergänzungsprotokoll zur SOLAS 74 in Kraft. Damit wurden ganze Kapitel neu eingeführt bzw. geändert, um den Vertrag an Massengutschiffe und die mit ihrem Betrieb einhergehenden Risiken anzupassen. Unter anderem werden aus Sicherheitsgründen nunmehr Doppelhüllenkonstruktionen verbindlich vorgeschrieben. Auf den Widerstand Griechenlands hin sind Schiffe, die ausschließlich Flüssiggüter befördern (Tanker), hiervon jedoch ausgenommen.

Gliederung des Abkommens

SOLAS ist in zwölf Kapitel gegliedert.[1] Von diesen findet nur Kapitel Fünf (häufig 'SOLAS V' genannt) Anwendung auf alle Schiffe gleichermaßen, von der kleinen Privatyacht bis zum internationalen Handelsfrachter. Viele Länder haben diese internationalen Anforderungen in nationale Gesetze gefasst.[2]

  1. Allgemeine Voraussetzungen: Schiffstypen.[1]
  2. Konstruktion: Unterteilung des Schiffskörpers, Stabilität, Brandschutz.[1]
  3. Lebensrettende Geräte und Zubehör.[1]
  4. Funk-Kommunikation: das Global Maritime Distress Safety System (GMDSS) verlangt von Passagier- wie Frachtschiffen auf internationaler Passage Ausrüstung mitzuführen, darunter Satelliten Emergency Position Indicating Radio Beacons (EPIRBs) sowie Search and Rescue Transponders (SARTs).[1]
  5. Sicherheit der Navigation: Besatzung.[2]
  6. Fracht (ausgenommen Flüssigkeiten und Gase): verstauen und sichern.[1][3]
  7. Gefahrgüter: Einhalten des International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG Code).[1]
  8. Nuklearschiffe: Einhalten des Code of Safety for Nuclear Merchant Ships.[1]
  9. Management: Einhalten des International Safety Management Code (ISM).[1]
  10. Sicherheit für Hochgeschwindigkeits-Boote: verpflichtet zur Einhaltung des International Code of Safety for High-Speed Craft (HSC Code).
  11. International Ship and Port Facility Security Code (ISPS Code).
  12. Zusätzliche Sicherheits-Maßnahmen für Massenguttransporte: strukturelle Anforderungen für Frachter mit mehr als 150 Metern Länge.[1]

Weblinks

Einzelnachweise

<references> [3] [1] [2]

Quellen