Kopenhagener Wellenplan
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Der Kopenhagener Wellenplan bezeichnet den 1948 in Kopenhagen ausgearbeiteten Plan zur Verteilung der Sendefrequenzen für Rundfunksender im Lang- und Mittelwellenbereich.
Ratifizierung
Der Kopenhagener Wellenplan wurde wegen der ungerechten Zuteilung der Frequenzen von einigen der teilnehmenden Staaten (Österreich, Luxemburg, Schweden, Türkei, Syrien, Ägypten und Island) nicht unterzeichnet und Deutschland, dem in diesem Plan nur sehr wenige Frequenzen (z. B. nur zwei Mittelwellenfrequenzen) zugeteilt wurden, war als Kriegsverlierer nicht vertreten.
Auswirkungen
Trotzdem trat der Kopenhagener Wellenplan am 15. März 1950 in Kraft. Die Obergrenze des Mittelwellenbereichs wurde von 1465 kHz auf 1602 kHz erhöht. Als Folge der schlechten Frequenzzuteilungen wurde in Deutschland der zügige Ausbau der UKW-Sendernetze vorangetrieben. Allerdings gelang es im Zuge bilateraler Abkommen und in Kooperation mit den alliierten Streitkräften, deren Sender wie AFN oder BFBS beim Kopenhagener Wellenplan nicht berücksichtigt wurden, weitere Sendefrequenzen im Lang- und Mittelwellenbereich, zum Beispiel für den Deutschlandfunk, zu koordinieren.
Nachwirkungen
Im Verlauf der 1960er und 1970er Jahre hielten sich immer weniger Staaten an den Kopenhagener Wellenplan, sodass 1974/1975 ein neuer Wellenplan für den Lang- und Mittelwellenbereich, der Genfer Wellenplan (1975), ausgearbeitet wurde.