Sandbox:Rescue Coordination Centre
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Ein Rescue Coordination Centre (RCC; Vorlage:EnS für ‚Rettungskoordinierungszentrum‘) ist die zentrale Anlaufstelle bei Not- oder Unfällen im nationalen und internationalen Luft- oder Schiffsverkehr. Als zuständige Leitstelle koordiniert ein RCC sämtliche Maßnahmen im Rahmen des Such- und Rettungsdienstes SAR (Search And Rescue). Begrifflich hat dies als SAR-Dienst auch in Deutschland Eingang gefunden. Bei Meldung eines Notfalls der Luft- oder Schifffahrt über die europaweit einheitliche Rufnummer 112 bei einer Rettungsleitstelle wird dieser Notruf direkt an das zuständige RCC weitergeleitet.
Begriffe
Ursprünglich bezog sich die Zuständigkeit eines RCC auf die Luftfahrt. Durch die später eingeführten maritimen Rettungsleitstellen (MRCC Maritime Rescue Coordination Centre) wurde zur Unterscheidung der Begriff Aeronatical Rescue Coordination Centre (ARCC) geprägt. Werden ein ARCC und ein MRCC zusammen als Einheit betrieben wird dieses Zentrum als Joint Rescue Coordination Centre (JRCC) bezeichnet. Der verantwortliche Betrieb wird entweder durch einen Militärdienst (z. B. Luftwaffe oder Marine) und/oder durch einen Zivildienst (z. B. nationale Polizei oder Küstenwache) sichergestellt. Vielfach sind die MRCC Bestandteil der nationalen Küstenwache wie z. B. in Belgien.[1]
SAR-Region
Jedes RCC ist für ein konkretes geografisches Gebiet (SRR search and rescue region of responsibility) verantwortlich, um die erforderlichen Maßnahmen effizient zu koordinieren und zu steuern. Die international zuständigen Organisationen für die Luftfahrt (ICAO) und der Seeschifffahrt (IMO) legen die zugehörigen SAR-Regionen fest, die idealerweise für ARCC und MRCC identisch sind. Weltweit arbeiten die RCC der Nationalstaaten in einem internationalen Verbund und leisten im Notfall gegenseitige Hilfe.
Für jede RCC-Region müssen alle erforderlichen Kommunikationseinrichtungen geschaffen werden, um die ganze Region funktechnisch sicher abzudecken. Ein RCC muss rund um die Uhr (24/7) auf englisch ansprechbar sein und über ausreichende Kommunikationseinrichtungen verfügen. Damit soll sichergestellt werden, dass eine rasche und zuverlässige 2-Wege-Kommunikation zwischen allen Beteiligten (Flugverkehrsdienststellen, Küstenfunkstationen, SAR-Einheiten, SAR-Zentralen, RCC etc.) möglich ist.
Bei Bedarf, z. B. bei größeren oder entfernten Gebieten, können Unterzentren (RSC, Rescue Sub-Centre) gebildet werden, die dann für einen Teil der Region im Verantwortlichkeitsbereich eines RCC dessen Aufgaben und die Arbeitslast übernehmen. Diese müssen analog ausgestattet sein wie die zuständigen RCC.
Da heute jedes Seegebiet auf der Erde überwacht werden soll, können die RCC-Regionen bis weit in die Ozeane reichen. So reicht z. B. die Zuständigkeit der RCC in Großbritannien bis in die Mitte des Nordatlantiks, wo dann die Zuständigkeit auf die amerikanischen oder kanadischen RCC übergeht. Auch Portugal hat mit den Inseln der Azoren ein großes SRR im Nordatlantik zu kontrollieren.
ARCC Grundlagen
Die Möglichkeiten der Luftfahrt und deren Grenzenlosigkeit zeigten sehr früh, dass nationale Regelungen nicht ausreichen, um eine grundlegende Ordnung des Luftverkehrs herzustellen. Mit Hilfe von internationalen Luftfahrtkongressen versuchte man international gültige Prinzipien für die Luftfahrt aufzustellen und diese in entsprechenden Abkommen festzuschreiben. Noch während des Zweiten Weltkriegs fand im Dezember 1944 in Chicago eine Zivilluftfahrtkonferenz statt, an der 54 Staaten teilnahmen. Sie verabschiedeten das heute noch gültige Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen), um die Sicherheit der Luftfahrt zu fördern und die Infrastruktur und die Regeln des privaten Luftverkehrs international zu vereinheitlichen. Damit wurde die Grundlage für ein internationales Luftfahrtrecht auf völkerrechtlicher Basis geschaffen.
Mit dem Beitritt zum Chicagoer Abkommen verpflichtet sich jeder Vertragsstaat nach Artikel 25 (Luftfahrzeuge in Not) für in seinem Hoheitsgebiet in Not geratene Luftfahrzeuge die den Umständen nach erforderlichen Hilfsmaßnahmen zu treffen und bei der Suche nach vermißten Luftfahrzeugen an aufeinander abgestimmten Maßnahmen mitzuwirken, die auf Grund dieses Abkommens jeweils empfohlen werden.[2]
Der Anhang 12 zum Chicagoer Abkommen beschreibt alle Maßnahmen und Einrichtungen für den Aufbau eines Such- und Rettungsdienstes. Danach haben die Vertragsstaaten SAR-Regionen zu benennen, für die sie die Zuständigkeit übernehmen. SAR-Regionen sind im Normalfall das gesamte Staatsgebiet einschließlich der Küstengebiete, wobei auch Teilregionen gebildet werden können. Benachbarte Staaten können auch gemeinsame Regionen vereinbaren. Zusätzlich sollen durch regionale Vereinbarungen zur Luftnavigation auch die angrenzenden Hochseegebiete ohne Zugehörigkeit zu einem Nationalstaat mit abgedeckt werden. Die derart abgesteckten SAR-Regionen müssen zusammenhängend sein und dürfen sich nicht überlappen. Jeder Vertragsstaat soll selbst oder in Kooperation mit anderen Staaten einen SAR-Dienst für diese SAR-Region einrichten, der 24 Stunden am Tag bereit steht. Benachbarte Staaten sollten untereinander kooperieren und sich unterstützen sowie die gegenseitige Einreise von Rettungseinheiten anderer Vertragsparteien in ihre Hoheitsgewässer ermöglichen. Für die Koordinierung der Rettungsmaßnahmen sind ein oder mehrere RCC und ggf. RSC einzurichten[3].
MRCC-Grundlagen
Analoge Regelungen für die Küstenüberwachung und für die Such- und Rettungsdienste auf See wurden erst im April 1979 auf einer internationalen Konferenz in Hamburg geschaffen. Mit dem dort unterzeichneten SAR-Übereinkommen von 1979 soll die Rettung von Menschen in Seenot unabhängig vom Unfallort durch eine Seenotrettungsorganisation sichergestellt werden. Daher richtet sich das Übereinkommen in erster Linie an die Küstenstaaten, die dafür verantwortlich Sorge zu tragen haben, dass Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen den Seenotrettungsdiensten erlassen und angemessene SAR-Dienste in ihren Küstengewässern bereitgestellt werden.[4]
In den fünf Anhängen zum Übereinkommen sind die technischen Anforderungen für die SAR-Dienste auf See beschrieben. Sie entsprechen denen des Chicagoer Abkommens und fordern die Einrichtung von maritimen Koordinierungszentren (MRCC), die möglichst die gleiche SAR-Region abdecken sollen wie die zugehörigen ARCC. Wenn für dieselbe Region ein ARCC und ein MRCC existiert, sollten die Staaten die engst mögliche Zusammenarbeit sicherstellen. Für die internationale Zusammenarbeit sollen die angrenzenden Staaten untereinander SAR-Abkommen und deren MRCC entsprechende Arbeitsabkommen schließen, um die gegenseitige Unterstützung zu regeln.
Die MRCC sind ein wichtiger Bestandteil des Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS), eines technischen Systems zur weltweiten Hilfe bei Seenotfällen und zur Sicherung der Schifffahrt im Rahmen der von der IMO entwickelten International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS). Jedes Seegebiet weltweit ist einem MRCC zugeordnet. Die Britischen Inseln verfügen beispielsweise über insgesamt 19 regionale MRCCs in den drei Regionen Scotland and Northern Ireland, Wales and West of England und East of England[5].
In Frankreich wird für ein MRCC das Kürzel CROSS verwendet, das für Centre régional opérationnel de surveillance et de sauvetage (Vorlage:') steht.[6]
JRCC
Wie schon im Chicagoer Abkommen von 1944 erwähnt und im SAR-Übereinkommen von 1979 nochmals verdeutlicht, sollten die Vertragsstaaten, wenn praktikabel, JRCCs einrichten, um die SAR-Aktivitäten im Bereich Luftfahrt und Seefahrt zusammenzuführen und eine möglichst effektive Koordinierung der aeronautischen und maritimen Such- und Rettungseinsätze zu ermöglichen. Neben finanziellen Vorteilen können dadurch Mittel frei werden für Verbesserungen in anderen SAR-Bereichen. Der Betrieb eines JRCC wird meist von mehreren militärischen Diensten, Zivildiensten oder einer Kombination aus militärischen und/oder zivilen Diensten vorgenommen. Ein solches Zentrum betreibt z. B. die niederländische Küstenwache als JRCC Den Helder.
IAMSAR-Handbuch
Die Wichtigkeit der Zusammenarbeit von ARCC und MRCC wird deutlich durch die Herausgabe des Internationalen Handbuchs für die Suche und Rettung von Luftfahrzeugen und Seeschiffen (IAMSAR), das gemeinsam von der IMO und IACO herausgegeben wird. Grundlage sind das Chicagoer Abkommen und das SAR-Übereinkommen. Das IAMSAR-Handbuch enthält praktische Leitlinien für die Organisation der maritimen und aeronautischen SAR-Dienste, die Koordinierung der Missionen und den Betrieb von Such- und Rettungseinheiten.
Alarmierung
Alle RCC sind grundsätzlich verpflichtet die Notfallfrequenzen auf UKW und Grenzwelle abzuhören. Damit stehen verschiedene Wege zur Alarmierung zur Verfügung:
- EPIRB-Notfunkbake (Satellit)
- GMDSS-Inmarsat-Datenfunk (Satellit)
- Inmarsat, Iridium, Thuraya (Satelliten-Telefon)
- Mobiler Seefunkdienst: GMDSS-UKW-Radio, GMDSS-GW/KW-Radio, UKW-Kanal 16
- Mobil- und Festnetztelefon (Notruf 112).
Benachrichtigungen von Notfällen per Mail sind grundsätzlich nicht empfohlen, da keine Alarmierung damit verbunden bzw. sichergestellt ist.
RCC in Deutschland
Deutschland war nicht Teilnehmer der Chicagoer Konferenz von 1944 und trat erst mit Wirkung vom 8. Juni 1956 dem Übereinkommen bei. Dadurch wurde die Verpflichtung übernommen, die ICAO-Forderungen des Vertrags zu erfüllen und nationale SAR-Dienste für die Luftfahrt einzurichten. Aufgabenträger ist die Bundeswehr mit dem RCC Münster. Als Teil des Flugalarmdienstes der Deutschen Flugsicherung ist das RCC zentrale Anlaufstelle (SPOC, Single Point Of Contact) für Luftnotfälle innerhalb Deutschlands und zuständig für zivile und militärische Suchfälle im SAR-Bereich Land. Internationale Alarme über Satellit (COSPAS-SARSAT) werden über das Mission Control Center (MCC) in Toulouse empfangen und an das RCC Münster weitergeleitet.[7]
Eine zweite SAR-Leitstelle ist das ARCC im schleswig-holsteinischen Glücksburg mit dem SAR-Bereich See, das ebenfalls durch die Bundeswehr betrieben wird. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst den Seebereich des Fluginformationsgebiets Bremen sowie den Landbereich von Schleswig-Holstein und Hamburg. Bei Seenotfällen arbeitet das ARCC mit der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) eng zusammen. Die in Absprache mit den Nachbarländern verantwortete SAR-Region reicht ca. 400 km (215 Seemeilen) bis zur Mitte der Nordsee.[8]
Die dritte SAR-Leitstelle ist die Seenotleitung Bremen (MRCC Bremen), die durch die DGzRS betrieben wird. Nach Unterzeichnung und Ratifizierung des SAR-Übereinkommens von 1979 am 19. April 1982 mussten die Vertragsvorgaben für die Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden.[9] Da die SAR-Dienste auf See schon vorher durch die DGzRS wahrgenommen wurden, hat das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) der DGzRS 1982 den staatlichen Auftrag erteilt, die Such- und Rettungsaktivitäten im deutschen Seegebiet zu koordinieren. Diese betreibt in ihrer Zentrale die Seenotleitung Bremen und ist zuständig für die deutschen Seegebiete der Nord- und Ostsee mit einer Küstenlinie von 3660 km Länge. Sie ist über Bremen Rescue Radio unter dem Funkrufnamen Bremen Rescue zu erreichen.[10]
Weblinks
- RCC der Bundeswehr in Münster
- ARCC Lyon in Frankreich
- JRCC Göteborg in Schweden
- Website über internationale SAR-Stellen