Öffentlich beweglicher Landfunk

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Öffentlich beweglicher Landfunk (öbL) ist ein veralteter Begriff der Deutschen Bundespost, unter dem Funkanwendungen Mobiler Landfunkdienst betrieben wurden, der aber heute nicht mehr benutzt wird. In der amtlichen Systematik wurde er durch den Begriff „öffentlicher mobiler Landfunkdienst“ ersetzt. Im Allgemeinen bezeichnet er eine drahtlose Kommunikationsform, bei der eine Funkverbindung zwischen zwei mobilen terrestrischen Funkstellen oder einer mobilen terrestrischen Funkstelle und einer festen terrestrischen Funkstelle hergestellt werden kann.

Beispielhaft hierfür sind die damaligen Funkanwendungen Funkrufdienst, Autotelefon, A-Netz, B-Netz und C-Netz.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Quelle