Amateurfunkzeugnis

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Historisches Amateurfunkzeugnis von Alfred Gross (1935)

Das Amateurfunkzeugnis ist eine Prüfungsbescheinigung der für den Amateurfunkdienst zuständigen Behörde.

Zum Senden im Rahmen des Amateurfunkdienstes benötigt man eine Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung sowie die Zulassung zum Amateurfunkdienst und ein personengebundenes Rufzeichen. Diese können durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung erworben werden.

Amateurfunkzeugnis in Deutschland

Amateurfunkzeugnis für die Klasse E
Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst für die Klasse E

Das Amateurfunkzeugnis ist der Nachweis der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) über eine erfolgreich abgelegte Amateurfunkprüfung. Das Amateurfunkzeugnis ist Voraussetzung für die Erteilung einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und gleichzeitiger Zuteilung eines Rufzeichens. Erst mit dem zugeteilten Rufzeichen darf man die Amateurbänder benutzen.

Lizenzen werden im Amateurfunkdienst nicht vergeben, da eine Amateurfunkstelle (gemäß AFuG) nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken und nicht zum Zwecke des geschäftsmäßigen Erbringens von Telekommunikationsdiensten betrieben werden darf. Dennoch wird das Amateurfunkzeugnis häufig als Lizenz oder Lizenzurkunde bezeichnet.

Der Ausdruck Lizenz wird vermutlich auch deshalb verwendet, weil die Zulassung in den USA als license bezeichnet wird (s. englische Version von Wikipedia). Im Amateurfunk ist das Englische weitgehend Standard und englische Fachausdrücke sind dabei weltweit üblich.

Für das Amateurfunkzeugnis wird man in folgenden Prüfungsteilen geprüft:

Im schriftlichen Test der Prüfungsteile Technik, Betriebstechnik und Vorschriften wird nach dem Mehrfachauswahlformat (programmierte Aufgaben) verfahren. Dabei werden vier mögliche Antworten vorgeschlagen, von denen nur eine korrekt ist.

Der jeweilige Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn 75 % der möglichen Punkte erreicht wurden. Ab 70 % ist eine mündliche Nachprüfung möglich. Bei der Morsetelegrafie-Prüfung darf man höchstens vier unkorrigierte Fehler haben.

Für die Erweiterung einer Klasse-E-Lizenz auf Klasse A muss lediglich der (umfangreichere) Prüfungsteil Technik der Klasse A abgelegt werden.

Aktuelle Amateurfunkzeugnis-Klassen

Die Anforderungen der Prüfung hängen von der Amateurfunkzeugnis-Klasse (Lizenzklasse) ab.[1]

Klasse A

Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Sendeausgangsleistung von bis zu 750 W PEP. Diese Klasse entspricht der CEPT-Lizenz.

Klasse E

Zugang zu einigen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Sendeausgangsleistung von bis zu 100 W PEP im Kurzwellen-Bereich und bis zu 75 W PEP im Ultrakurzwellen-Bereich. Diese Klasse entspricht der CEPT-Novice-Lizenz. Im Einzelnen ist Sendebetrieb zulässig auf folgenden Frequenzbereichen / mit folgenden Sendeausgangsleistungen:
Band Frequenz (MHz) zulässige Ausgangsleistung
160 m 1,810–1,850 bis 100 Watt
1,850–1,890 bis 75 Watt
1,890–2,000 bis 10 Watt
80 m 3,500–3,800 bis 100 Watt
15 m 21,000–21,450 bis 100 Watt
10 m 28,000–29,700 bis 100 Watt
2 m 144–146 bis 75 Watt
70 cm 430–440 bis 75 Watt
3 cm 10.000–10.500 bis 5 Watt

In diesem Rahmen dürfen die Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E auch Funkbetrieb in einigen Kurzwellenbändern mit eingeschränkter Senderleistung durchführen. Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A hingegen dürfen Funkbetrieb in allen für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzbereichen bis hin zur maximal zulässigen Senderleistung durchführen. In allen beiden Lizenzklassen sind u. a. jedoch auch die Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) zu beachten. Dieses Nachweisverfahren betrifft ortsfeste Funkanlagen, welche eine Leistung über 10 W EIRP ausstrahlen.

CEPT-Lizenz (Funkbetrieb im Ausland)

Amateurfunk-Lizenz

Die CEPT-Lizenz wurde vom ERO eingeführt, um den Amateurfunkbetrieb im Urlaub oder bei dauerhaftem Aufenthalt in anderen Ländern zu vereinfachen. Sie besteht aus zwei voneinander unabhängigen Teilen. Der erste Teil, die Empfehlung T/R 61-01 CEPT Radio Amateur Licence, regelt den Amateurfunkbetrieb bei einem kurzzeitigen Auslandsaufenthalt. In 31 Ländern[2] kann man Funkbetrieb machen, ohne erst eine Lizenz bzw. ein Rufzeichen im Gastland beantragen zu müssen. Im zweiten Teil, der Empfehlung T/R 61-02 Harmonised amateur radio examination certificates, wird die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen festgeschrieben und gleichzeitig werden die Themen vorgegeben, die in einer Amateurfunkprüfung abgeprüft werden müssen, um international anerkannt werden zu können. 21 Länder wenden die T/R 61-02 an.[3]

Für Deutschland hat die Bundesnetzagentur die beiden o.g. CEPT-Empfehlungen durch die Amtsblatt-Verfügung 1/2005[4] in nationales Recht umgesetzt.

Beispiel für den Funkbetrieb nach CEPT-Empfehlung im Ausland: Die deutsche Station mit dem Rufzeichen DL1XXX funkt in Spanien (Landes-Präfix EA). Dann benützt sie dort das Rufzeichen EA/DL1XXX.

Vor Einführung der CEPT-Regulierung musste man für jeden Auslandsaufenthalt im Gastland eine Lizenz beantragen. Die dortige Behörde erteilte ein spezielles Rufzeichen. Jedes Land musste mit der Behörde des anderen Landes ein Abkommen schließen, in dem jeweils die Details festgelegt wurden. Das bedeutete für 30 Länder den Abschluss von 900 zwischenstaatlichen Abkommen. Der CEPT-Regulierung kann jedes neue Land durch einfache Willenserklärung, ohne Verhandlung, beitreten.

Im Oktober 2005 wurde die CEPT Novice Radio Amateur Licence geschaffen; sie stellt geringere Anforderungen an die Amateurfunkprüfungen als die CEPT Radio Amateur Licence. Die Prüfungsinhalte sind im ERC Report 32 zusammengefasst, auf deren Grundlage die Lizenzprüfungen gegenseitig anerkannt werden können (analog zur T/R 61-02). Die eigentliche Lizenz ist die Empfehlung ECC/REC 05-06 und wird von zurzeit 22 Ländern (Stand September 2014) [5] angewandt. Sie regelt – analog zur T/R 61-01 – den Funkbetrieb beim Besuch im Ausland. Die Bundesnetzagentur hat diese beiden Empfehlungen in der Vfg. 93/2005 in deutsches Recht umgesetzt.

Da es sich bei den CEPT-Lizenzen nur um Empfehlungen handelt, können die einzelnen Länder weitere Auflagen erlassen, also z. B. eine Telegraphieprüfung fordern. Maßgeblich ist immer die Rechtslage des Gastlandes.

K-Lizenz

In Deutschland wurde für Einsteiger die Einführung einer K-Lizenz mit reduzierten Prüfungen und Privilegien diskutiert. Nach Ablehnung durch das Wirtschaftsministerium sind diese Überlegungen aber in der Schublade verschwunden.

Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung

In Deutschland bieten die beiden Amateurfunkverbände DARC und VFDB Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Amateurfunkzeugnisprüfung Klasse E und A sowie praktischen Ausbildungsfunkbetrieb an. Außerdem kann man hier auch eine SWL-Prüfung ablegen und erhält ein sogenanntes DE-Rufzeichen unter dem man dann als Short Wave Listener QSL-Karten (Funkbestätigungskarten) versenden kann.

Amateurfunkzeugnis in der Schweiz

Prüfungen sind beim Bundesamt für Kommunikation abzulegen. Die Prüfungsbereiche erstrecken sich über Technik, Vorschriften, Aufbau und den Betrieb der Funkstation. Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung bietet die Union Schweizerischer Kurzwellen-Amateure (USKA) an.

Einsteiger-Lizenz („HB3-Lizenz“)
Die Einsteiger-Lizenz ist ein einfach zu erreichender Zwischenschritt zur Kurzwellen-Lizenz. An der Prüfung werden Vorschriften und einfache, elementare Grundkenntnisse der Elektronik abgefragt. Mit einer Einsteiger-Lizenz darf man Amateurfunkgeräte aus kommerzieller Produktion, mit einer Leistung von max. 50 Watt im UKW-Frequenzbereich (144 bis 146 MHz und 430 bis 440 MHz) benutzen. Seit dem 1. Januar 2008 sind die Kurzwellen-Bänder 160/80/15/10 Meter ebenfalls für HB3-Lizenzierte freigegeben. Die max. Leistung wird auf 100 Watt begrenzt.
Kurzwellen-Lizenz (“HB9-Lizenz“)
Nach Ablegen der entsprechenden Prüfung und Erwerb der Lizenz darf man mit großer Leistung auf allen Amateurfunk-Frequenzen senden und sogar eigene Funkgeräte bauen und verwenden.
Empfangs-Lizenz („HE-Höramateur“)
Man kann auch als „Hörer“ anfangen, um sich mit dem Betrieb auf den Amateurfunk-Bändern vertraut zu machen. Das kommt einem später als Funkamateur mit Einsteiger- oder Kurzwellen-Lizenz zugute. Eine Empfangs-Lizenz erhält man ohne eine Ausbildung und Prüfung über die Union Schweizerischer Kurzwellen-Amateure, früher amtlich über die PTT.

Amateurfunkzeugnis in Österreich

Amateurfunkprüfungszeugnis für CEPT Klasse 1

Die (mündlichen) Prüfungen sind beim örtlich zuständigen Fernmeldebüro (Fernmeldebehörde 1. Instanz) abzulegen. Die Prüfungsbereiche erstrecken sich über "Rechtliche Bestimmungen", "Technische Grundlagen" sowie "Betrieb und Fertigkeiten".

Bewilligungsklasse 1 (CEPT-Lizenz)
Alle zulässigen Frequenzbereiche inkl. Kurzwelle; max 400 W. Alle zulässigen Betriebs- und Sendearten inkl. CW (Morsen)
Bewilligungsklasse 3
Frequenzbereiche 144–146 MHz (2 m) und 430–440 MHz (70 cm) max. 100 W. Es dürfen nur kommerziell gefertigte Sendeanlagen verwendet werden. Die Lizenz ist nur in Österreich gültig.
Bewilligungsklasse 4 (CEPT-Novizen-Lizenz)
Frequenzbereiche Kurzwelle 160 m, 80 m, 15 m, 10 m; UKW: 2 m, 70 cm max. 100 W. Es dürfen nur kommerziell gefertigte Sendeanlagen verwendet werden. Die Lizenz ist in allen Ländern gültig, die ebenfalls eine CEPT-Novizen-Lizenz haben.

Literatur

  • Eckart Moltrecht: Amateurfunklehrgang TECHNIK für das Amateurfunkzeugnis Klasse E, 8. Auflage, Verlag für Technik und Handwerk 2011, ISBN 978-3-88180-364-9
  • Eckart Moltrecht: Amateurfunklehrgang TECHNIK für das Amateurfunkzeugnis Klasse A, 5. Auflage, Verlag für Technik und Handwerk 2010, ISBN 978-3-88180-389-2
  • Eckart Moltrecht: Amateurfunk-Lehrgang, Betriebstechnik und Vorschriften für das Amateurfunkzeugnis, 5. Auflage, Verlag für Technik und Handwerk 2010, ISBN 978-3-88180-803-3
  • Christoph Grandt, Stratis Karamanolis: So werde ich Funkamateur, Elektra Verlag ISBN 3-922238-15-7
  • Hans H. Cuno (DL2CH): Vorbereitung auf die Amateurfunk Lizenz Prüfung, frech Verlag ISBN 3-7724-5402-X

Weblinks

Einzelnachweise


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Quelle: Wikipedia!


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