Bandplan

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Bandplan ist ein Begriff aus der Funktechnik und beschreibt die Aufteilung der Frequenzen als Teile des elektromagnetisches Spektrums in verschiedene Nutzungsbereiche. Jeder Bandplan definiert für seinen Frequenzbereich, wie Teile dieses Bereiches genutzt werden dürfen. Ein Bandplan kann z. B. folgende Information enthalten:

  • Aufteilung in Kanäle oder kleinere Frequenzbereiche
  • Nummerierung der Kanäle - Bezeichnung (z. B. Nummer, Buchstabe, ...) der Kanäle
  • Mittenfrequenzen der Kanäle oder Frequenzbereiche
  • Bandbreite der Kanäle oder der erlaubten Aussendung (wenn keine Kanäle definiert sind)
  • spektrale Ausnutzung der erlaubten Bandbreite (wie muss die Aussendung um die Mittenfrequenz spektral gedämpft sein)
  • erlaubte Modulationsarten im Frequenzbereich bzw. Kanal
  • erlaubte Betriebsart
  • Priorität von Betriebsarten oder Inhalten bei gemeinschaftlicher Nutzung eines Frequenzbereiches.

Bandpläne sollen die Frequenznutzungen ordnen und die Störungen zwischen verschiedenen Nutzern desselben Frequenzbereiches möglichst gering halten.

Bandplan im Amateurfunkdienst

Die Bandpläne für den Amateurfunkdienst werden international von der International Amateur Radio Union (IARU) herausgegeben und fortgeschrieben. Sie sind Empfehlungen und nicht rechtsverbindlich. Ein Bandplan empfiehlt für einzelne Teile eines Amateurbandes eine maximale Bandbreite sowie Modulationsarten. Früher wurden die in einzelnen Bandsegmenten empfohlenen Modulationsarten noch detaillierter empfohlen. Es ergaben sich aber zunehmend Probleme bei der Implementierung neu entwickelter Modulationsarten.

Die Bandpläne sind nur für die Mitglieder ihres jeweiligen nationalen in der IARU organisierten Verbandes verbindlich. In Deutschland ist das der Deutsche Amateur-Radio-Club, in Österreich der ÖVSV, in der Schweiz die USKA. Obwohl die Kenntnis der Bandpläne Bestandteil der Prüfung zum Amateurfunkzeugnis beispielsweise in Deutschland ist, werden Nichtbeachtungen des Bandplans von der zuständigen Fachbehörde, der Bundesnetzagentur, nicht verfolgt. Einzig beim 50-MHz-Band wurde der am Anfang des Amateurbandes gelegene Funkbaken-Bereich in Deutschland nicht für den allgemeinen Sendebetrieb freigegeben. Diese amtliche Regelung in Deutschland ist allerdings für die deutschen Funkamateure rechtlich verbindlich und hat daher nichts gemein mit dem sonstigen Charakter von Bandplänen im Amateurfunk.

Bei Amateurfunkwettbewerben (also künstlich erzeugtem Verkehrsaufkommen) werden die Empfehlungen der Bandpläne oft nicht beachtet. Einzelne Veranstalter solcher Wettbewerbe haben versucht, die Einhaltung der Bandpläne während Wettbewerben zu kontrollieren, jedoch ohne Erfolg. So werden regelmäßig während Wettbewerben im Amateurfunk-Fernschreiben die für die Beobachtung des Funkwetters wichtigen Funkbaken im 14-MHz-Bereich bis zur Unbrauchbarkeit gestört.

Weblinks

Quelle