Seefunkstelle: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Kategorie:Schiffe]] |
Aktuelle Version vom 27. Dezember 2017, 10:14 Uhr
Seefunkstellen sind mobile Funkstellen des mobilen Seefunkdienstes an Bord von nicht dauernd verankerten Schiffen. Nachrichten von und zu Schiffen auf hoher See und von und zu Küstenfunkstellen können telegrafisch oder im Sprechfunk, sowie als Datenfunk bzw. Funk-Telex weitergeleitet werden. In Notfällen dienen Seefunkstellen der Kommunikation mit dem für das Seegebiet zuständigen Maritime Rescue Coordination Center (MRCC) und den Rettungskräften zu Wasser und zu Luft.
Der Betrieb einer Seefunkstelle ist international in der Vollzugverordnung für den Funkdienst geregelt. Demnach sind Anlagen für Seefunkstellen genehmigungspflichtig und dürfen nur von autorisierten Personen (Inhaber von Seefunkzeugnissen) bedient werden.