Schaltverpflichtung

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Als Schaltverpflichtung werden im Funkdienst Fernmeldeverbindungen bezeichnet, die immer oder unter bestimmten Bedingungen zu schalten sind.

Begriffserklärung

Jede im professionellen Funkdienst betriebene Funkstelle muss bestimmte Funkfrequenzen immer geschaltet haben. Sie garantiert die Erreichbarkeit der Funkstelle auch in schwierigen oder Notsituationen. Die Funkstellen sind daher verpflichtet, die Erreichbarkeit auf den Frequenzen und Kanälen sicherzustellen.

Bedeutung

Für Küstenfunkstellen gilt eine Schaltverpflichtung für die DSC-Kanäle, abhängig von dem zu versorgenden Seegebiet. Auf den Philippinen beispielsweise besteht die DSC-Schaltverpflichtung für die meisten Stationen nur auf der Grenzwelle (2177,5 und/oder 2187,5 kHz). Für die größeren Reichweiten übernehmen nur einige Küstenfunkstellen die Schaltverpflichtung für 4 MHz und höher.

Ständige Schaltverpflichtungen

Zu den ständigen Schaltverpflichtungen gehören zum Beispiel die Frequenzen 5680,0 kHz (als "International SAR Working Frequency HF"). Daher wird diese Frequenz zum Beispiel von der deutschen, dänischen, norwegischen oder litauischen Marine geschaltet. In Deutschland hat das die Funkstelle in Glücksburg DHJ58) übernommen und ist dort als "Glücksburg Rescue" erreichbar.

Eine weitere ständige Schaltverpflichtung ist der UKW-Kanal 16, auf dem im beweglichen Seefunkdienst Notrufe, Dringlichkeitsmeldungen oder Warnungen verbreitet werden. Für den Flugfunk gibt es dazu die VHF-Frequenz 121,5 MHz. Dies ist die Notfrequenz für Luftfahrzeuge. Sie wird auf jedem Flughafen geschaltet und abgehört.

Sowohl für die zivilen wie auch militärischen Funkstellen sind die ständigen Schaltverpflichtungen in entsprechenden Publikationen dokumentiert. Für den beweglichen Seefunk ist dies zum Beispiel der "Nautische Funkdienst"[1], heute als einfaches Handbuch für rund 35,- € zu erwerben.

Schaltverpflichtungen auf Anforderung

Zu den Schaltverpflichtungen auf Anforderungen gehören die Fernmeldeverbindungen, die unter bestimmten Bedingungen zu schalten sind. Zu diesen bestimmten Bedingungen zählen zum Beispiel das Eintreten einer Notsituation. So haben Schiffe und Boote bei einem Unfall auf See bestimmte zusätzliche Funkfrequenzen zu schalten, um Rettungskräfte zu unterstützen. Dazu zählen aber auch kommerzielle Frequenzen, wie zum Beispiel für Securitydienste bei Großveranstaltungen.

Bei den Streitkräften werden bestimmte Schaltverpflichtungen für Mannöver angefordert. Sie gelten dann sowohl innerhalb der übenden Verbände (Flugzeuge, Schiffe und Boote, bewegliche Landkräfte) wie auch zur Unterstützung der Mannöver durch die Gefechtsstände. Beispielsweise werden von den Marinefunkstellen DHJ58 (Glücksburg), OUA (Århus, DNK) oder JXU (Bodø, NOR) für die jährlich stattfindende multinationale Übung NORTHERN COASTS zusätzliche Frequenzen für Sprechfunk und STANAG4285 geschaltet. Welche das sind wird in den jeweiligen Mannöverbefehlen angeordnet.

Einzelnachweise