Störsender

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Ein Störsender macht den einwandfreien Empfang einer Funknachricht (etwa von Radio, Fernsehen, Mobilfunk oder GPS) schwierig oder unmöglich. Der Störsender sendet dabei, genau wie der zu störende Sender, elektromagnetische Wellen aus und überlagert die ursprünglichen Wellen ganz oder teilweise. Er kann auf der gleichen oder einer benachbarten Frequenz des gestörten Empfängers arbeiten. Dabei ist die Feldstärke, die Modulation des Störsenders sowie die Art der gestörten Nachricht von Bedeutung.

Technische Störsender

Eine technische Fehlfunktion kann einen Störsender erzeugen, dieser muss dann repariert oder abgeschaltet werden, oder die Störquelle technisch in Kauf genommen werden. So werden als Störsender auch sogenannte Schwarzsender oder auch manche legal betriebene Sender bezeichnet, die mit ihrem Signal den Empfang eines anderen Senders stören. Insbesondere im Bereich der Lang-, Mittel- und Kurzwelle treten derartige Störungen häufig beim Empfang entfernter Sender auf, da in diesen Frequenzbereichen große Reichweiten möglich sind und weniger freie Kanäle zur Verfügung stehen, als Sender betrieben werden. Eine gewisse Abhilfe schaffen Richtantennen, sowohl sender- als auch empfängerseitig. Schlecht abgeschirmte bzw. schlecht entstörte Geräte können so ebenfalls zum Störsender werden.

Strategische Störsender

Auto mit Störsendern des Secret Service zum Schutz des davor befindlichen Dienstwagens des Präsidenten der Vereinigten Staaten
Ein AN/ALQ-144-Störsender an einer Rockwell OV-10

Störsender können gezielt genutzt werden, um anderen das Benutzen der Frequenz oder eines ganzen Bandes zu erschweren, hier spricht man dann auch von einem Jammer oder Noise Jamming. Diese senden dann ein breitbandiges Rauschen oder Pulse aus.

So werden Störsender im militärischen Umfeld als Teil der so genannten elektronischen Gegenmaßnahmen schon lange eingesetzt.

Mobile Störsender können beispielsweise 1 bis 2 kW Sendeleistung auf 6000 Frequenzen erreichen.

Auch im zivilen Bereich werden Störsender eingesetzt. Zum Beispiel dürfen Justizvollzugsanstalten und Jugendstrafanstalten technische Geräte betreiben, die „Frequenzen stören oder unterdrücken, die der Herstellung oder Aufrechterhaltung unerlaubter Funkverbindungen auf dem Anstaltsgelände dienen“.[1] Dabei müssen jedoch die Rahmenbedingungen der Bundesnetzagentur beachtet werden. Sofern die Nutzungsbeeinträchtigungen (außerhalb des Anstaltsgeländes) nicht erheblich sind, bedarf es dazu keiner Frequenzzuteilung (§ 55 Abs. 1 Satz 5 TKG).

Technische Möglichkeiten

Die Störungen richten sich gegen verschiedene Signale:

  • Im militärischen Bereich insbesondere in den Spektralbereichen Radar, Infrarotstrahlung und Ultraviolettstrahlung
  • Das Global Positioning System kann mit einem GPS-Jammer blockiert werden.
  • Jammer werden auch verwendet, um die Fernzündung von Bomben zu verhindern. Die pakistanische Oppositionsführerin Benazir Bhutto überstand 2007 einen Anschlag unverletzt, da an ihrem Bus befindliche Störsender die Fernauslösung einer in einem geparkten Auto platzierten Bombe verhinderten. Die Bombe explodierte erst, als sich das Auto nicht mehr in der Reichweite der Störsender des fahrenden Busses befand.[2]
  • Mobiltelefone
  • Störung des Auslösesignals für die Kamera eines mobilen Geschwindigkeits-Messgerätes.
  • Störsender gegen RFID-Scanner.
  • Einbrecher verwenden Jammer, um Funkvideoüberwachungssysteme auszuschalten.
  • Diebe verwenden Jammer, die das Verriegeln eines Fahrzeugs verhindern, indem das legitime Verriegelungssignal des Funkschlüssels durch den Störsender überlagert und so funktionslos wird. Anschließend können sie aus dem vermeintlich verriegelten, tatsächlich jedoch offenen Fahrzeug Wertgegenstände stehlen.[3][4]

Störung des Rundfunks

Auch in totalitären Staaten wurden und werden Störsender verwendet, um zu verhindern, dass die Bevölkerung fremde Rundfunk- oder Fernsehsendungen empfangen kann. Um sich nicht vermehrt dem Vorwurf der Unterdrückung ausländischer Information auszusetzen, werden häufig starke Sender mit eigenen Programmen auf den zu störenden Frequenzen eingesetzt, z. B. Firedragon bzw. Firedrake.

Störsender wurden zum Beispiel in der Zeit des Nationalsozialismus zum Stören der deutschsprachigen Sendungen der BBC aus London oder in den Diktaturen des Ostblocks zum Stören der Sendungen von Radio Free Europe/Radio Liberty eingesetzt. Es ist jedoch nie gelungen, das ganze Gebiet des jeweiligen Staates abzudecken. In der DDR wurden Störsender in den 1950er Jahren bis 1978 gegen den RIAS und in den 1980er Jahren gegen den linksalternativen Sender Radio 100 eingesetzt.

Die USA störten am 23. und 24. Januar 2007 den Empfang des Satelliten Eutelsat Hotbird 8, weil sie fälschlicherweise annahmen, dass der islamistische Sender az-Zaurā’ über diesen Satelliten ausgestrahlt würde. Betroffen waren neben zahlreichen Radio- und Fernsehsendern auch die Nachrichtenagenturen AFP und SD.[5]

Störungsbeseitigung durch Funkentstördienste

Störungen durch eine unerlaubte Aussendung eines Sendesignals sind generell verboten. Sie werden in Deutschland durch die Bundesnetzagentur, die Nachfolgerin des früheren Funkentstördienstes, in der Regel auf Anfrage des Betroffenen ermittelt. Der Verursacher wird kostenpflichtig auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verpflichtet oder die Störquelle wird beschlagnahmt. Es können dann ggf. zusätzlich weitere juristische Maßnahmen ähnlich wie bei der Verfolgung von Schwarzfunkern erfolgen.

Beispiele für ungünstige Frequenzkoordinierung

Bei dieser rechtlich umstrittenen Form von "Störsendern" werden lokale oft auch recht leistungsstarke legale Rundfunksender oder Fernsehsender verwendet, um leistungsschwächere Fernsender auf der gleichen oder einer benachbarten Frequenz vor Ort zu überdecken (siehe Interferenz) und damit zu stören. Die eigentliche Störung tritt bei dieser Form von "Störsendern" nur bei den Empfängern vor Ort auf, wenn diese den gewünschten Fernsender aufgrund von technischen Gegebenheiten, wie etwa einer mangelnden Selektivität oder Übersteuerung durch Ortssender, schlecht empfangen können.

  • Die Mittelwellensender Mühlacker des SDR (heute SWR) und Wöbbelin des ehemaligen Rundfunks der DDR benutzten die gleiche Frequenz. Der Sender Wöbbelin war auch noch nach der deutschen Einheit, zuletzt für die Verbreitung von Megaradio auf der gleichen Frequenz wie der Sender Mühlacker (576 kHz) in Betrieb.
  • Offensichtlich aus politischen Gründen wurden vom Rundfunk der DDR die Frequenzen 557 kHz (Sender Greifswald), 575 kHz (Sender Leipzig) und 1430kHz (Sender Dresden) belegt, um die Sendungen des SenderS Freies Berlin (SFB) (566 kHz), des Saarländischen Rundfunks (1422 kHz) und von Radio Luxemburg (1439 kHz) zu stören.
  • Die Langwellensender Zehlendorf des Deutschlandradio Kultur und von Europe 1 in Felsberg-Berus lagen früher beide auf der Frequenz 180 kHz, die Frequenzen wurden jedoch nach und nach verschoben, liegen aber immer noch, obwohl sie eine Bandbreite von 9 kHz beanspruchen, nur um 6 kHz auseinander (Sendefrequenz von Deutschlandradio in Zehlendorf 177kHz und 183kHz von Europe 1).

Literatur

  • Dieter Görrisch: Störsender − von VHF bis Mikrowelle. 2. Aufl., 2006, ISBN 3-7723-4127-6
  • R. Pleikys: Jamming. Vilnius, 1998.

Quellen

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